59 Millionen Euro für Uniklinikum Mannheim: Oberbürgermeister froh!

Mannheim, Deutschland - Das Landeskabinett von Baden-Württemberg hat am Dienstag beschlossen, dem Uniklinikum Mannheim (UMM) eine Überbrückungshilfe in Höhe von 59 Millionen Euro bereitzustellen. Diese finanzielle Unterstützung ist entscheidend, um die Liquidität des Klinikums bis zum Ende des Jahres 2025 zu sichern. Das UMM, das teilweise als städtisches Krankenhaus betrieben wird, muss auf städtische Mittel zurückgreifen, um das drohende Defizit abzudecken. Die Geschäftsführung prognostiziert für das Jahr 2025 einen Verlust von 99 Millionen Euro.

Die Stadt Mannheim hatte bereits 100 Millionen Euro zur Deckung dieses Verlustes zurückgestellt, was zusätzliche Belastungen für den städtischen Haushalt mit sich bringt. Durch die bereitgestellte Überbrückungshilfe verringert sich der finanzielle Ausgleich auf noch 40 Millionen Euro, die von der Stadt geleistet werden müssen. Diese Entlastung kommt zum richtigen Zeitpunkt, da die Stadt sich in einer angespannten finanziellen Lage befindet.

Vereinigung mit Uniklinikum Heidelberg

Ein weiterer wichtiger Aspekt in der langfristigen Strategie des UMM ist die bevorstehende Integration in einen Klinikverbund mit dem Uniklinikum Heidelberg, die Anfang 2026 wirksam wird. Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) begrüßte die Entscheidung des Kabinetts zur Überbrückungshilfe und betonte deren Bedeutung für die Fortführung der medizinischen Versorgung und den Betrieb des UMM bis zur vollständigen Bildung des Klinikverbunds.

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat zudem wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, um die Integration der beiden Kliniken vorzubereiten. Diese Maßnahme soll dazu dienen, Doppelstrukturen abzubauen und die medizinische Versorgung in der Region zu verbessern. Das Uniklinikum Mannheim spielt dabei eine zentrale Rolle in der universitären Forschung und Ausbildung, mit etwa 2.000 Medizinstudenten in Ausbildung.

Hintergrund der Krankenhausfinanzierung

Ein Blick auf die Finanzierungssystematik zeigt, dass die Vergütung der Leistungen in den rund 1.900 deutschen Krankenhäusern über das DRG-System (Diagnosis Related Groups) erfolgt, was im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) geregelt ist. Das System sieht vor, dass Krankenhäuser eine Fallpauschale pro Patient erhalten, die je nach Schwere des Falls variieren kann.

Seit 2020 übernehmen die Krankenkassen die Pflegekosten vollständig, was eine wesentliche Veränderung im DRG-System darstellt. Dennoch führt die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den DRG-Fallpauschalen zu einer Doppelfinanzierung, was die finanzielle Situation der Kliniken weiter belastet. Die stetig steigenden Pflegepersonalkosten von rund 10 Prozent jährlich sind ein zusätzliches finanzielles Problem für viele Einrichtungen.

In diesem komplizierten finanziellen Umfeld ist die Überbrückungshilfe des Landes von zentraler Bedeutung für das Uniklinikum Mannheim, um bis zum bevorstehenden Zusammenschluss mit dem Uniklinikum Heidelberg eine stabile Basis für die medizinische Versorgung in der Region zu gewährleisten.

SWR berichtet, dass …
GKV-Spitzenverband informiert über …

Details
Vorfall Insolvenz
Ort Mannheim, Deutschland
Schaden in € 99.000.000
Quellen