Achtung Autofahrer: Führerscheinumtausch steht vor der Tür!

Ab dem 19. Januar 2026 müssen Autofahrer ihre alten Führerscheine umtauschen. Hier alle Fristen, Kosten und benötigten Unterlagen.
Ab dem 19. Januar 2026 müssen Autofahrer ihre alten Führerscheine umtauschen. Hier alle Fristen, Kosten und benötigten Unterlagen.

Deutschland - In Deutschland steht eine bedeutende Veränderung für Autofahrer bevor: der große Führerscheinumtausch, der bereits seit einigen Jahren im Gange ist. Viele Bürger haben bislang ihre alten Führerscheine noch nicht gegen den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkartenformat getauscht. Der nächste wichtige Stichtag naht: Ab dem 19. Januar 2026 müssen Autofahrer mit Führerscheinen der Jahrgänge 1971 bis 1973 umtauschen, was etwa drei Millionen Bürger betrifft. Alte Führerscheine, darunter die grauen, rosafarbene und frühere Scheckkartenformate, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind ebenfalls betroffen. Insgesamt läuft der Umtauschprozess bis zum Jahr 2033, gestaffelt nach Geburtsjahrgängen und Ausstellungsdaten, wie Ruhr24 berichtet.

Die Fristen für den Umtausch orientieren sich sowohl an Geburtsjahrgängen als auch an den Ausstellungsdaten der Führerscheine. Für Fahrer mit Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gelten folgende Stichtage:

Geburtsjahrgänge Fristende
1953-1958 19. Januar 2022 (abgelaufen)
1959-1964 19. Januar 2023 (abgelaufen)
1965-1970 19. Januar 2024 (abgelaufen)
1971-1973 19. Januar 2026
1974-1976 19. Januar 2027
1977-1979 19. Januar 2028
1980 und später 19. Januar 2029

Vorgaben für Scheckkartenführerscheine

Für Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt ebenfalls ein klarer Zeitrahmen. Insbesondere für die Ausstellungsjahre 2005 bis 2007 müssen diese bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Weitere Details und Fristen für verschiedene Jahrgänge sind von der Bundesregierung festgelegt worden:

  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2031

Autofahrer sollten wissen, dass der Umtausch keine Wiederholung der Fahrprüfung erfordert, sondern eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit ist. Der Umtausch kann bei der Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnsitz vorgenommen werden. Eine frühzeitige Terminbuchung wird empfohlen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Dokumente und Kosten

Für den Umtausch sind einige Unterlagen notwendig. Autofahrer benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto, den alten Führerschein sowie möglicherweise eine Karteikartenabschrift, falls der Führerschein nicht von der aktuellen Behörde ausgestellt wurde. Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf etwa 25 Euro, wobei weitere Gebühren für die Karteikartenabschrift und das Passfoto anfallen können.

Trotz des Risikos eines Verwarnungsgeldes von 10 Euro für verspäteten Umtausch bleibt die Fahrerlaubnis weiterhin gültig. Autofahrer sollten jedoch beachten, dass ungültige Dokumente bei Verkehrskontrollen, insbesondere im Ausland, zu Schwierigkeiten führen können. Somit ist es ratsam, die Fristen ernst zu nehmen und zeitig zu handeln, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Der neue EU-Führerschein wird zudem nach 15 Jahren ungültig und muss anschließend erneuert werden, was zusätzliche Planung erforderlich macht.

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Ort Deutschland
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