Betrunken auf E-Scooter: 58-Jähriger verliert Führerschein nach Sturz

Breitenfürst, Deutschland - Ein 58-jähriger Mann aus Welzheim musste sich kürzlich im Amtsgericht Schorndorf wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verantworten. Das Gericht befasste sich mit den Umständen eines Unfalls, der drei Tage vor Weihnachten stattfand. Die Blutuntersuchung ergab, dass der Mann knapp zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Vor dem Vorfall hatte er in einem Kiosk mit einem Bekannten zwei Flaschen Bier und drei Ouzo konsumiert und versuchte, mit einem E-Scooter nach Breitenfürst zu fahren. Nach dem Unfall behauptete er zunächst, den Roller geschoben und im Stadtpark von Unbekannten verprügelt worden zu sein. Diese Version wurde jedoch nicht näher erläutert, und die tatsächlichen Umstände des Sturzes bleiben unklar. ZVW berichtet, dass der Mann nun mit Konsequenzen rechnen muss.
E-Scooter, die seit kurzem in Deutschland zugelassen sind, unterliegen strengen Alkoholregelungen. Alkoholfahrten können den Führerschein gefährden, da die Promillegrenzen identisch mit denen für Autos sind. Fahrer unter 21 Jahren sowie Fahranfänger dürfen keinen Alkohol konsumieren (0,0 Promille). Bei einem Promillewert von 0,5 drohen Bußgelder in Höhe von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Darüber hinaus kann ab 1,1 Promille mit einer Straftat gerechnet werden, die ebenfalls zu einem Führerscheinentzug führt. Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht die Risiken: Ein selbstständiger Handwerker verlor seinen Führerschein nach einem Vorfall mit 1,5 Promille, bei dem der Entzug per richterlichem Beschluss erwirkt wurde. Kanzlei Erven erläutert weitere rechtliche Konsequenzen, die E-Scooter-Fahrer im Falle von Alkohol am Steuer bedrohen.
Rechtslage und Sicherheit beim Fahren
E-Scooter gelten als motorisierte Fahrzeuge, vergleichbar mit Mofas, und benötigen eine Haftpflichtversicherung. Sie dürfen nur auf Radwegen oder Straßen fahren, während das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten ist, es sei denn, sie fahren mit Schrittgeschwindigkeit. Geplante neuregelungen zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit zu verbessern; gegenwärtig steigt die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sollen E-Scooter künftig auch mit Blinkern ausgestattet sein und über getrennte Vorder- und Rückbremsen verfügen. ADAC hebt hervor, dass die Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV) die Nutzung von E-Scootern regelt und sicherstellt, dass nur Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis legal sind.
Die Nutzung von E-Scootern birgt bestimmte Risiken, etwa die, dass E-Scooter-Fahrer für die Unfälle, die sie verursachen, haftbar sind. Auch wenn gelindere Verstöße wie das Fahren bei Rot mit Bußgeldern zwischen 60 und 180 Euro geahndet werden, bleibt die Unfallverhinderung ein wichtiges Thema, insbesondere mit Blick auf den Opferschutz. Momentan müssen Geschädigte nachweisen, dass sie durch das Fehlverhalten des E-Scooter-Fahrers geschädigt wurden, um Schadensersatz zu erhalten. Die neuen Regelungen bezüglich E-Scootern treten voraussichtlich 2025 in Kraft und sollen die Verkehrssicherheit entscheidend verbessern.
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Ort | Breitenfürst, Deutschland |
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