FDP startet Volksbegehren: Landtag auf Sparflamme!
Baden-Württemberg, Deutschland - Die FDP in Baden-Württemberg hat einen erneuten Anlauf gestartet, um die Bevölkerung zur Mitwirkung an einem Volksbegehren zur Verkleinerung des Landtags zu bewegen. Am Montag beginnt die Sammlung von Unterschriften, mit dem Ziel, etwa 770.000 Stimmen zu erreichen, was etwa zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger im Land entspricht. Die Unterschriftensammlung ist in zwei Phasen unterteilt: Die amtliche Sammlung in den Rathäusern läuft bis zum 5. August, während die freie Sammlung bis zum 5. November andauert. FDP-Landeschef Hans-Ulrich Rülke hat bereits alle 1.101 Kommunen angeschrieben, um Unterschriftenlisten in den Rathäusern auszulegen.
Der Anstoß zur Diskussion über die Verkleinerung des Landtags kam von einem vorherigen Volksbegehren mit dem Titel „XXL-Landtag verhindern“, das aufgrund einer als verfassungswidrig erachteten Gesetzesänderung vom Innenministerium nicht zugelassen wurde. Der Verfassungsgerichtshof entschied jedoch im Februar, dass das Volksbegehren nun zulässig ist. Bei erfolgreicher Unterschriftensammlung wird der Entwurf zur Reduzierung der Wahlkreise von 70 auf 38 dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Gelingt es dem Landtag nicht, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, würde eine Volksabstimmung folgen.
Details zur Unterschriftensammlung
Für jede Unterstützungsunterschrift ist entscheidend, dass jeder Eintragungswillige nur eine Unterschrift leisten darf. Mehrfache Eintragungen derselben Person zählen nur als eine. Um an dem Volksbegehren teilzunehmen, müssen Unterzeichner folgende Angaben auf dem Eintragungsblatt machen: ihre eigenhändige Unterschrift, ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) sowie das Datum der Unterzeichnung. Es ist auch wichtig, dass die Unterzeichner bestätigen, die Möglichkeit gehabt zu haben, den Entwurf der Gesetzesvorlage und die dazugehörige Begründung einzusehen.
Die Eintragungen sind ungültig, wenn die Identität des Unterzeichners nicht eindeutig erkennbar ist, etwa bei unleserlicher oder nicht eigenhändiger Unterschrift. Bei der amtlichen Sammlung ist die zuständige Gemeinde diejenigen, die die Eintragungswilligen prüfen, um sicherzustellen, dass diese tatsächlich eintragungsberechtigt sind.
Vorangegangene Bemühungen
Bevor die FDP diesen neuen Versuch unternimmt, gab es bereits einen privaten Initiativversuch, ein ähnliches Volksbegehren zu starten. Diese Bemühungen scheiterten jedoch, da nur knapp 130.000 Unterschriften gesammelt wurden, was nicht ausreichte, um das erforderliche Quorum zu erreichen. Die FDP hofft, mit dieser erneuten Initiative mehr Unterstützung zu gewinnen und eine substantielle Diskussion innerhalb der Regierung anzustoßen.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Baden-Württemberg, Deutschland |
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