Fitnessstudio-Falle: 17-Jähriger kämpft ums Recht nach Abo-Falle!

Ellwangen, Deutschland - Tobias, ein 17-jähriger Jugendlicher, begleitete kürzlich seinen 18-jährigen Freund zu einem Probetraining im Fitnessstudio „TopFit“. Vor seinem ersten Training musste er persönliche Daten auf einem Tablet eingeben und eine Unterschrift leisten. Merkwürdigerweise wurde Tobias jedoch von den Trainern in dem Glauben gelassen, dass dies lediglich für das Probetraining notwendig sei. Das Fitnessstudio hatte ihm nicht erklärt, dass er damit unwissentlich einen Vertrag mit einer zweijährigen Laufzeit abschloss. Nachdem Tobias sich gegen eine Mitgliedschaft entschieden hatte, erhielt er eine Forderung über 40 Euro für eine sogenannte Aktivierungsgebühr.

Die Situation eskalierte, als sich Tobias’ Mutter entschloss, den Vertrag zu widerrufen, weil er als Minderjähriger ohne die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters nicht rechtsgültig einen solchen Vertrag hätte schließen dürfen. In der Folge stellte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fest, dass das Fitnessstudio unrechtmäßig vorgegangen war, da Minderjährige im Allgemeinen keine Verträge mit laufenden Kosten ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten abschließen dürfen. Stattdessen hatte sein Freund unterschrieben, was zu einer rechtlichen Grauzone führte, in der Tobias’ Mitgliedschaft als nichtig betrachtet werden sollte.

Rechtliche Folgen und Mahnungen

Obwohl Tobias‘ Mutter den Vertrag widerrief, blieb das Fitnessstudio nicht untätig und schickte gleich zwei Mahnungen, jede mit einer Gebühr von sechs Euro. Dies führte dazu, dass die Verbraucherzentrale Einspruch einlegte und die Mahnungen sowie die Aktivierungsgebühr als rechtswidrig bezeichnete. Doch das Fitnessstudio reagierte auf diesen Einspruch nicht, was schließlich zur Einleitung eines Klageverfahrens beim Landgericht Ellwangen führte.

Überraschend erhielt Tobias einen Tag vor der geplanten mündlichen Verhandlung eine E-Mail des Fitnessstudios mit dem Hinweis auf angebliche Beitragsrückstände. Dieses Vorgehen wurde von der Verbraucherzentrale als unzulässig eingestuft, da der Vertrag bereits als rechtswidrig betrachtet wurde. In der weiteren Folge erließ das Gericht im ersten Verfahren ein Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale, während das Urteil im zweiten Verfahren noch aussteht.

Rechtslage für Minderjährige im Fitnessstudio

Im Hinblick auf die Rechtslage für Minderjährige ist es wichtig zu wissen, dass Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland als beschränkt geschäftsfähig gelten. Dies bedeutet, dass sie nur Verträge schließen dürfen, die ihnen keine rechtlichen Nachteile bringen. In der Regel müssen alle gesetzlichen Vertreter zustimmen, damit eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio wirksam ist. Sollte nur ein Elternteil unterschreiben, kann dies zu einer schwebend unwirksamen Mitgliedschaft führen, was oft nicht beachtet wird. Der Deutsche Sportanbieter-Verband (DSSV) empfiehlt darüber hinaus, dass Jugendliche erst mit 14 Jahren mit Krafttraining beginnen sollten und dass unbetreutes Training für diese Altersgruppe Risiken birgt.

Für die Fitnessstudios ist es von essenzieller Bedeutung, vor Vertragsabschluss zu klären, wer die elterliche Sorge hat und alle notwendigen Unterschriften einzuholen. Eine alternative Lösung könnte darin bestehen, dass ein volljähriger Elternteil den Vertrag als Mitglied abschließt, während der minderjährige Sohn als Nutzer eingetragen wird. In diesem Fall haftet der Elternteil für etwaige Zahlungsverpflichtungen, sodass der Jugendliche nicht selbst rechtlich gebunden ist.

Für Studioinhaber ist es wiederum wichtig, sicherzustellen, dass ihre Verträge rechtssicher sind und die Bedingungen klar verständlich sind. Das Risiko rechtlicher Probleme kann so minimiert werden. Hierbei wird auch immer wieder auf die Rolle der Verbraucherzentralen hingewiesen, die bei unzulässigen Vertragspraktiken von Fitnessstudios aktiv werden.

Die Diskussion rund um die Rechte von Minderjährigen im Fitnessbereich zeigt, wie wichtig es ist, rechtliche Rahmenbedingungen zu kennen und auf eindeutige vertragsrechtliche Bestimmungen zu achten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Details
Vorfall Betrug
Ursache unwirksamer Vertrag, nicht rechtsgültige Mahnungen
Ort Ellwangen, Deutschland
Schaden in € 40
Quellen