Hertha BSC am Scheideweg: Anleihe-Änderung entscheidend für Lizenz!

Berlin, Deutschland - Hertha BSC steht vor Herausforderungen im Zusammenhang mit einer Nordic Bond Anleihe in Höhe von 40 Millionen Euro, deren Rückzahlung im November fällig ist. Am 7. April 2025 wurde ein schriftliches Verfahren zur Änderung der Anleihebedingungen eingeleitet, das sich jedoch als problematisch herausstellt.
Der erste Versuch zur Änderung der Anleihebedingungen ist gescheitert, da die erforderliche Teilnahme von Gläubigern ausblieb. Der Verein ist nun unter Druck, die Zustimmung von zwei Dritteln der teilnehmenden Gläubiger zu gewinnen, um die vorgeschlagenen Änderungen durchsetzen zu können. Der Termin für die Bekanntgabe des Ergebnisses dieses Verfahrens ist der 3. Juni 2025. Die erforderlichen Änderungen würden eine Laufzeitverlängerung bis November 2028 sowie eine Senkung des Zinssatzes von 10,5 % auf 6,5 % beinhalten.
Details zu den Änderungen
Zu den weiteren vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen zählen die Umstellung der Zinszahlungen von quartalsweise auf jährlich sowie die Möglichkeit einer vollständigen oder teilweisen Rückzahlung ab dem 8. November 2025. Diese Anpassungen sind darauf ausgelegt, den aktuellen finanziellen Gegebenheiten des Klubs Rechnung zu tragen, insbesondere nach dem Absturz in die 2. Bundesliga.
Aktuell hat Hertha BSC nach Angaben der Halbjahresbilanz nicht die Mittel zur Rückzahlung der Anleihe, was die Lizenzierung für die kommende Saison durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) gefährdet. Die DFL hat noch keine Lizenz erteilt, da eine Bedingung bis kurz nach der Ergebnisveröffentlichung erfüllt sein muss.
Finanzierungskonzept des Klubs
Hertha hat in Zusammenarbeit mit mehreren Partnern ein Finanzierungskonzept entwickelt, um die notwendigen Mittel sicherzustellen. Dies ist entscheidend, um den finanziellen Verpflichtungen des Klubs nachzukommen und den weiteren Fortbestand und Planungen in der 2. Bundesliga zu sichern. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass der Verein unter finanziellen Druck steht und jede Entscheidung weitreichende Konsequenzen für die Zukunft des Clubs haben könnte.
In einem weiteren Schritt wird im Rahmen des zweiten schriftlichen Verfahrens zur Anleiheänderung nun auf die Mindestteilnahme Klausel verzichtet, in der Hoffnung, mehr Gläubiger zur Zustimmung zu bewegen. Dennoch bleibt abzuwarten, inwieweit dieser neue Ansatz erfolgreich sein wird.
Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu Fragen zur Anleihe können Interessierte die offiziellen Mitteilungen des Vereins konsultieren. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die veröffentlichten Unterlagen und Risikofaktoren sorgfältig zu prüfen, um informierte Entscheidungen zu treffen.
Weitere Einzelheiten finden Sie in den entsprechenden Berichten von rbb24, Hertha BSC und Heidelberg Journals.
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Vorfall | Finanzmarkt |
Ort | Berlin, Deutschland |
Schaden in € | 40.000.000 |
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