Schröder verliert erneut: Kein Bundestagsbüro für den Altkanzler!

Leipzig, Deutschland - Altbundeskanzler Gerhard Schröder bleibt ein eigenes Büro im Deutschen Bundestag verwehrt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies seine Klage in dritter Instanz zurück. Schröder hatte gefordert, dass ihm der Bundestag weiterhin Räumlichkeiten sowie Personal zur Verfügung stellt. Der Vorsitzende Richter erklärte, es handle sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, die nicht von Verwaltungsgerichten entschieden werden dürfe. Folglich könne nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären, ob Schröder ein Büro zustehe. Diese Entscheidung folgt einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags im Mai 2022, der die Stilllegung von Schröders Büro beschloss, da er angeblich keine Verpflichtungen aus seiner früheren Tätigkeit wahrnimmt. In der Begründung wurde angeführt, dass eine gesetzliche Regelung zur Bereitstellung von Büros für Altkanzler fehle.

In den Vorinstanzen war Schröder ebenfalls gescheitert. Sowohl das Oberverwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg als auch das Bundesverwaltungsgericht erkannten keinen rechtlichen Anspruch auf ein Büro und das damit verbundene Personal. Die Richter wiesen seine Revision zurück und bezeichneten die Entscheidung der vorherigen Instanzen als korrekt. Schröders Anwälte haben bislang nicht bekannt gegeben, ob sie den Streit vor dem Bundesverfassungsgericht weiterhin verfolgen werden.

Schröders Büro und finanzielle Hintergründe

Schröders Büro umfasste zuletzt sieben Räume im Bundestag sowie fünf Mitarbeiter. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Ausgaben für diese Mitarbeiter auf 407.000 Euro aus der Staatskasse. Schätzungen zufolge flossen seit 2016 mehr als drei Millionen Euro für Schröders Büro. Im Jahr 2019 entschied der Ausschuss, dass ehemalige Kanzler nur noch fünf Mitarbeiter haben sollten, eine Regelung, die auch für den amtierenden Kanzler Olaf Scholz gilt.

Das ehemalige Staatsoberhaupt ist nicht allein in dieser Situation. Auch Angela Merkel verfügt über ein eigenes Büro und erhält monatliche Altersbezüge von rund 15.000 Euro, während ihre Mitarbeiter Gehälter bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Ampel-Koalition hat im Jahr 2022 die Bezahlung von Büros für frühere Bundeskanzler reformiert – diese seien nun abhängig von der Wahrnehmung von Aufgaben, die mit ihrem früheren Amt verbunden sind. Im Fall von Schröder wurde festgestellt, dass er keine derartigen Aufgaben mehr wahrnimmt.

Privilegien ehemaliger Kanzler

Ehemalige Kanzler und Kanzlerinnen haben Ansprüche, die sich aus verschiedenen politischen Ämtern ergeben und auf die Dauer der Mitgliedschaft im Bundestag sowie die Tätigkeit als Minister oder Kanzler basieren. Laut dem Abgeordnetengesetz können Parlamentarier bis zu 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung erhalten. Das Bundesministergesetz regelt die Höhe des Ruhegehaltes, das für Regierungsmitglieder bis zu etwa 12.000 Euro betragen kann.

Die Thematik um Schröders Anspruch auf ein Büro wirft auch grundlegende Fragen zu den Privilegien ehemaliger Kanzler auf. Besonders im Hinblick auf die öffentliche Meinung und die politischen Entwicklungen seit seinem Rückzug aus der aktiven Politik bleibt die rechtliche Auseinandersetzung spannend.

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Vorfall Gesetzgebung
Ort Leipzig, Deutschland
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