Streit um Windkraft: Bad Saulgau sagt Nein zu vier neuen Anlagen!

Streit um Windkraft: Bad Saulgau sagt Nein zu vier neuen Anlagen!
In Bolstern, einer kleinen Gemeinde in der Nähe des Kieswerks Wagenhart, könnten bald vier neue Windkraftanlagen emporragen. Das Unternehmen Alterric aus Herrenberg plant, die modernen Windräder in den Waldgebieten des Hauses Thurn und Taxis zu errichten. Mit einer Nabenhöhe von etwa 180 Metern und einer Gesamtgröße von rund 270 Metern werden die Anlagen sicher eine markante Silhouette bieten. Doch was stehen die Anwohner und die Gemeinde von Bad Saulgau zu diesem Vorhaben?
Die hiesige Stadtverwaltung hat bereits Stellung bezogen und um ein gemeindliches Einvernehmen gebeten. Doch der Gemeinderat hat, trotz einer Empfehlung zur Zustimmung, mehrheitlich gegen die Erteilung dieses Einvernehmens gestimmt. Hintergrund ist der Hinweis, dass zwei der Windkraftanlagen außerhalb der vorgesehenen Vorrangflächen im Teilregionalplan Energie liegen, was die Stadt Bad Saulgau verunsichert. Bürgermeister Raphael Osmakowski-Miller hat jedoch klargemacht, dass er trotz persönlicher Vorbehalte zustimmen müsse, da das Landratsamt Sigmaringen die Ablehnung des Gemeinderates als unrechtmäßig eingestuft hat.
Genehmigungsverfahren und Zeitplan
Das Genehmigungsverfahren wird bis September 2025 andauern, und die Inbetriebnahme der Windkraftanlagen ist für 2027 oder 2028 vorgesehen. Alterric hat beim Landratsamt Sigmaringen einen Antrag auf einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid eingereicht. Laut Fachagentur Wind und Solar sind für Windkraftanlagen über 50 Meter Höhe umfangreiche Genehmigungsverfahren erforderlich. Diese Verfahren zielen darauf ab, sicherzustellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen auftreten und keine anderen öffentlich-rechtlichen Belange dem Vorhaben entgegenstehen.
Das Landesamt für Umwelt hat bereits am 12. Mai 2025 sechs Änderungsgenehmigungen für ähnliche Projekte erteilt, die ebenfalls von Alterric beantragt wurden. Diese Genehmigungen erfolgen gemäß § 16b Absatz 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), welches im Zuge dieses Vorhabens eine zentrale Rolle spielt.
Umwelt- und Naturschutzaspekte
Die Sorge um die Natur steht im Raum: Das Landratsamt betont, dass der Ausbau erneuerbarer Energien Vorrang hat, auch wenn die geplanten Flächen im Vorbehaltsgebiet für Rohstoffabbau liegen. Die Betriebszeit der Windkraftanlagen ist auf 30 Jahre beschränkt, danach können die Flächen wieder für die Rohstoffnutzung verwendet werden. Zwar sieht das Gesetz verschiedene Erleichterungen im Genehmigungsverfahren vor, so sind Naturschutzbehörden dafür zuständig, geeignete Minderungsmaßnahmen anzuordnen, um den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes gerecht zu werden.
Die zuständigen Behörden werden alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren überprüfen. Das Verfahren hat eine Konzentrationswirkung, was bedeutet, dass alle relevanten Belange, wie im Bereich Immissionsschutz, Natur- und Artenschutzrecht sowie Bauordnungsrecht, berücksichtigt werden.
Ein weiterer Punkt, der zur Debatte steht, ist die vermeintliche „Umzingelung“ Bolsterns. Das Landratsamt sieht jedoch keine Gefahr, da die Windkraftanlagen mehrere Kilometer von Bad Saulgau entfernt sein werden. Eine Herausforderung bleibt es dennoch, das nötige Einvernehmen von Seiten der Gemeinde zu erhalten, wie es der zweite Beigeordnete Richard Striegel bereits ansprach: Er möchte das Verfahren bis zum Inkrafttreten des Regionalplans verzögern, um vielleicht eine Einigung zu erzielen.
Das Thema Windkraft ist heiß umstritten und regt zur Diskussion an. Das Beispiel Bolstern zeigt, wie betroffene Gemeinden, Behörden und Unternehmen sich um den Ausbau erneuerbarer Energien raufen müssen.