Schulen und Kindertagesstätten sind ab dem 16. Dezember geschlossen

Nach der aktuellen Entscheidung von Bund und Ländern zu den Koronamaßnahmen werden Schulen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen. Dieser drastische Schritt ist angesichts der Anzahl der Infektionen unvermeidlich. Bei ihrer Telefonkonferenz am 13. Dezember 2020 haben Bundeskanzler und Regierungschefs der Bundesländer beschlossen, die Kontakte in Schulen und Kindertagesstätten vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 erheblich einzuschränken Wenn möglich, sollten Kinder zu Hause betreut werden. Daher werden Schulen und Kindertagesstätten in dieser Zeit landesweit geschlossen. Ein drastischer Schritt unvermeidlich „Dieser drastische Schritt steht vor Infektionszahlen unvermeidlich auf Rekordniveau. Wenn …
Nach der aktuellen Entscheidung von Bund und Ländern zu den Koronamaßnahmen werden Schulen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen. Dieser drastische Schritt ist angesichts der Anzahl der Infektionen unvermeidlich. Bei ihrer Telefonkonferenz am 13. Dezember 2020 haben Bundeskanzler und Regierungschefs der Bundesländer beschlossen, die Kontakte in Schulen und Kindertagesstätten vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 erheblich einzuschränken Wenn möglich, sollten Kinder zu Hause betreut werden. Daher werden Schulen und Kindertagesstätten in dieser Zeit landesweit geschlossen. Ein drastischer Schritt unvermeidlich „Dieser drastische Schritt steht vor Infektionszahlen unvermeidlich auf Rekordniveau. Wenn … (Symbolbild/NAG)

Nach der aktuellen Entscheidung von Bund und Ländern zu den Koronamaßnahmen werden Schulen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen. Dieser drastische Schritt ist angesichts der Anzahl der Infektionen unvermeidlich.

Bei ihrer Telefonkonferenz am 13. Dezember 2020 haben Bundeskanzler und Regierungschefs der Bundesländer beschlossen, die Kontakte in Schulen und Kindertagesstätten vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 erheblich einzuschränken Wenn möglich, sollten Kinder zu Hause betreut werden. Daher werden Schulen und Kindertagesstätten in dieser Zeit landesweit geschlossen.

Ein drastischer Schritt unvermeidlich

„Dieser drastische Schritt steht vor Infektionszahlen unvermeidlich auf Rekordniveau. Wenn das gesamte soziale Leben in Deutschland geschlossen werden muss, müssen wir natürlich auch einen Beitrag zur Minimierung des Kontakts in Schulen und Kindertagesstätten leisten “, sagt Bildungsminister Dr. Susanne Eisenmann und fügt hinzu: „Wir brauchen jedoch klare und verbindliche Perspektiven für die Kindertagesstätten und Schulen, sie müssen vorrangig wiedereröffnet werden, weil unsere Kinder und Jugendlichen ein Recht auf Bildung haben.“ Politiker sollten nicht aus den Augen verlieren, dass viele Schulen geschlossen sind, was negative Folgen für die Gesellschaft hat, insbesondere für Kinder und Jugendliche. „Deshalb sollten die Beschränkungen des regulären Betriebs so kurz wie möglich gehalten und auf den Zeitraum bis zum 10. Januar 2021 beschränkt werden“, sagte Eisenmann.

Schulen und Kindertagesstätten sind geschlossen / Notfallversorgung eingerichtet

Die baden-württembergische Landesregierung hat zugestimmt, die Resolution der Konferenz der Ministerpräsidenten im Land wie folgt detailliert umzusetzen. Die Schulen und Institutionen werden morgen umgehend über die konkrete Umsetzung informiert:

  • Schulen und Kindertagesstätten sind geschlossen: Schulen und Kindertagesstätten sowie Kindertagesstätten sind vom Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.
  • Schulkinder im letzten Jahr wird in der verbleibenden Zeit bis zum Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember sein obligatorisch im Fernunterricht (siehe unten für weitere Informationen). Für die Schüler der anderen Jahre ist die Entscheidung mit einem frühen Urlaub gleichzusetzen.
  • Notfallversorgung: Für Schüler der Klassen 1 bis 7, auf deren Eltern sich die Eltern verlassen müssen, wird an den regulären Schultagen vom 16. bis 22. Dezember eine Notfallversorgung eingerichtet. In den Sonderschul- und Beratungszentren (SBBZ) wird eine Notfallversorgung eingerichtet an den regulären Schultagen vom 16. bis 22. Dezember für alle Klassenstufen verfügbar. An den regulären Eröffnungstagen wird auch eine Notfallversorgung für Kinder in Kindertagesstätten und Kinder eingerichtet, die in einer Tagesbetreuung betreut werden. Die Notfallversorgung erfolgt durch die jeweiligen Lehrer oder Vorgesetzten. In den Kindertagesstätten und Kindertagesstätten liegt die Organisation in der Verantwortung des Anbieters.
  • Recht auf Notfallversorgung Kinder haben, für die sowohl Erziehungsberechtigte als auch alleinerziehende Eltern von ihrem Arbeitgeber als unverzichtbar angesehen werden. Dies gilt gleichermaßen für Präsenzarbeitsplätze und Home-Office-Arbeitsplätze. Kinder, die für das Wohl ihres Kindes sorgen müssen, haben ebenfalls Anspruch auf Notfallversorgung. Das Kulturministerium wird den Institutionen weitere Anleitungen zur kurzfristigen Umsetzung der Notfallversorgung geben.

Fernunterricht für Abschlussklassen

Schüler der letzten Klassen werden vom 16. bis 22. Dezember 2020 im Fernunterricht unterrichtet. Dies gilt für folgende Schüler und Klassen:

  • Schüler der 9. Klasse der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Community School, die die Abschlussprüfung im Schuljahr 202012021 ablegen,
  • Schüler der 10. Klasse der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Community School, die die Abschlussprüfung im Schuljahr 202012021 ablegen,
  • Schüler in der 10. Klasse in inklusiven Bildungsangeboten mit unterschiedlichen Zielen, die sich auf ein nahtloses späteres Bildungsangebot vorbereiten,
  • Schüler der Klassen 1 und 2 der allgemeinen Oberschule, der Berufsschule und der Gemeinschaftsschule,
  • Abschluss- und Prüfungsklassen an Berufsschulen (Ausnahmen hiervon sind einjährige Berufsschulen oder Berufsschulen).

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