Land wählt Modellregionen für Mobilitätspass und Mobilitätsgarantie
Das Land hat die Modellregionen für den Mobilitätspass und die Mobilitätsgarantie ausgewählt. Damit wird der öffentliche Personennahverkehr deutlich gestärkt und ein wichtiger Beitrag zur Verkehrswende geleistet.
Zahlreiche Kommunen im Land können sich nun auf das Pilotprojekt zum Mobilitätspass und zur Mobilitätsgarantie vorbereiten. Die Teilnehmer stehen nun fest. Der Aufruf des Verkehrsministeriums im Sommer, sich als Modellregion für den Mobilitätspass und die Mobilitätsgarantie zu bewerben, stieß bei den Kreisen und Städten des Landes auf äußerst positive Resonanz. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Die zwanziger Jahre sind entscheidend für den Erfolg der Klimawandel drastische Folgen zu begrenzen und abzumildern. Dazu muss insbesondere der Verkehrssektor einen ganz wesentlichen Beitrag leisten. Der Mobilitätspass und die Mobilitätsgarantie sind dabei ganz zentrale Maßnahmen. „
Verdoppelung der Fahrgastzahlen im ÖPNV bis 2030
Baden-Württemberg habe sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden, sagte der Minister. „Dafür müssen wir die Zahl der Passagiere in den Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) doppelt. Wir müssen Autoverkehr in den Städten um ein Drittel reduzieren und gleichzeitig die Alternativen massiv ausbauen und attraktiv machen. Nur so kann ein ausreichender Anreiz geschaffen werden, vom Auto auf klimafreundliche Verkehrsmittel umzusteigen. „
Dem Verkehrsministerium ist es wichtig, dass der Mobilitätspass und die Mobilitätsgarantie partnerschaftlich mit den Kommunen umgesetzt werden. Daher hat das Verkehrsministerium im Sommer 2021 einen Aufruf zur Bewerbung als Modellregionen gestartet.
Modellregionen decken weite Teile des Landes ab
Folgende Modellregionen wurden nun ausgewählt: der Kreis Biberach, der Kreis Calw, die Stadt Freiburg zusammen mit der Regionaler Verkehrsverbund Freiburg (ZRF) und Regionaler Verkehrsverbund Freiburg (RVF) der Kreis Karlsruhe, die Stadt Karlsruhe, der Ortenaukreis, die Stadt Offenburg, der Ostalbkreis, die Stadt Reutlingen, der Rhein-Neckar-Kreis zusammen mit der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) ebenso wie Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) zusammen mit dem Landkreis Böblingen, dem Landkreis Esslingen, dem Landkreis Göppingen, der Landeshauptstadt Stuttgart, dem Landkreis Ludwigsburg und dem Rems-Murr-Kreis.
Die ausgewählten Regionen umfassen über ein Drittel der Fläche Baden-Württembergs und 54 Prozent der Bevölkerung – und spiegeln strukturell das Land repräsentativ wieder. Minister Hermann: „Die Resonanz ist überwältigend. Es zeigt den Pioniergeist für sie Verkehrswendedass sich so viele Kommunen mit neuen Ideen einbringen und neugierig sind, neue Wege zu finden, ihr ÖPNV-Angebot auszubauen. Mit den Modellgemeinden decken wir über die Hälfte der Bevölkerung des Landes ab. „
Offene Fragen zum Mobilitätspass und zur Mobilitätsgarantie klären
Eine Vorabbestimmung für die spätere Umsetzung findet nicht statt. Vielmehr sollten offene Fragen zum Mobilitätspass und zur Mobilitätsgarantie mit den Modellkommunen diskutiert und geklärt werden. Das zu erwartende Einkommenspotenzial des Mobilitätspasses und die finanziell realisierbaren Angebotsverbesserungen bzw. Tarifermäßigungen im ÖPNV sind detailliert zu berechnen. Für die erfolgreiche Einführung des Mobilitätspasses auf kommunaler Ebene soll zudem mit den Modellkommunen ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden.
Auch die Kosten für die Mobilitätsgarantie werden gemeinsam mit den Modellregionen berechnet. Denn nur mit Kenntnis der Kosten der Mobilitätsgarantie kann die Grundlage für die Diskussion um die Finanzierung geschaffen werden. Am Ende entscheiden die zuständigen demokratischen Gremien, ob und in welcher Form eine Stadt, ein Kreis oder eine Region am Mobilitätspass teilnimmt. Schon jetzt ist klar, dass die Finanzierung dieses aus Klimaschutzgründen dringend notwendigen massiven Leistungsausbaus nur gelingen wird, wenn sich alle verantwortlichen Akteure – Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam anstrengen. „Eine gute Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen ist ein ganz wichtiger Schritt zu einer klimafreundlichen Verkehrswende“, ist Verkehrsminister Hermann überzeugt.
Verkehrswende für den Klimaschutz
Die Verkehrswende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich positiv auf das Leben aller auswirken wird. Der direkte Nutzen liegt in der Entlastung der Straßen vom Autoverkehr durch Bündelung im öffentlichen Personennahverkehr, Emissionsminderung durch weniger Autoverkehr, weniger Staus und unbeschwertes Reisen für alle Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Raum. Um den für die klimafreundliche Verkehrswende notwendigen Ausbau des ÖPNV zu erreichen, bedarf es neuer und langfristig tragfähiger Finanzierungsinstrumente. Neben dem Ausbau klimafreundlicher Mobilitätsangebote sind gleichzeitig auch finanzielle Anreize erforderlich, damit die Menschen weniger Auto fahren und stattdessen auf den öffentlichen Nahverkehr und andere klimafreundliche Verkehrsmittel umsteigen. Dies ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz und machten Städte und Gemeinden lebenswerter.
ÖPNV massiv ausbauen
Mit dem Mobilitätspass soll den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, zusätzliche Mittel für den massiven Ausbau des ÖPNV zu generieren und Anreize zu setzen, um die Straßen in Städten und Gemeinden vom Autoverkehr zu entlasten. In einem im Auftrag des Verkehrsministeriums entwickelten Gutachten (PDF) drei Varianten eines Mobilitätsausweises wurden bereits geprüft. Einwohner einer Gemeinde („Bürgerticket“), Kraftfahrzeug-(Fahrzeug-)Besitzer in einem bestimmten Gebiet („Nahverkehrssteuer“) oder Fahrzeugnutzer auf bestimmten Straßen („Straßenbenutzungsgebühr“) müssen eine obligatorische Gebühr (Gebühr oder Gebühr) entrichten ). Beitrag leisten.
Gleichzeitig erhalten die Bürger eine Gegenleistung: ein persönliches ÖPNV-Guthaben in gleicher Höhe, das beim Kauf von ÖPNV-Zeitkarten eingelöst werden kann. Für Pendler mit dem Mobilitätspass sollen Doppelzahlungen ausgeschlossen werden. Auch soziale Aspekte werden berücksichtigt. Ausnahmen sollen beispielsweise für Auszubildende, Studenten oder Arbeitslosengeld II-Empfänger möglich sein.
Mobilitätsgarantie von 5 bis 24 Uhr
Als verlässliches Angebot im ÖPNV von 5 bis 24 Uhr in der Stadt und auf dem Land soll die Mobilitätsgarantie den ÖPNV als attraktives Angebot aufwerten und damit einen klaren Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn schaffen. Alle Standorte sollen zu den üblichen Verkehrszeiten im Ballungsraum mindestens alle 15 Minuten und in ländlichen Gebieten alle 30 Minuten angebunden werden. in dem Koalitionsvertrag (PDF) die landesregierung hat sich darauf verständigt, dass diese Mobilitätsgarantie in einer ersten stufe innerhalb des hauptverkehrsverkehrs bis 2026 erreicht werden soll. Ziel ist es, die menschen in urbanen und ländlichen regionen mit Bus und bahn gut angebunden zu haben . Dieser ambitionierte Ausbau ist nur in Gebieten und in Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage mit flexiblen und bedarfsgerechten Abrufangeboten (Kleinbusse, Sammeltaxis etc.) wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll umsetzbar. Digitale Technologien helfen dabei in besonderer Weise. Der Abrufverkehr sollte daher auf breiter Front unterstützt werden.
Mit dem ÖPNV-Bericht Dabei zeigte sich, dass in Modellregionen, insbesondere in der Schweiz und in Vorarlberg, mit deutlich dichterem Fahrplan und guten Frequenzmöglichkeiten in städtischen und ländlichen Gebieten deutlich mehr Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr erfolgen als in vergleichbaren Regionen in Baden-Württemberg. Der umfassende und massive Ausbau des ÖPNV-Angebots durch deutliche Fahrplan- und Frequenzkonsolidierung ist ein wesentlicher Hebel zur Verdoppelung des ÖPNV.
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Inspiriert von Landesregierung BW
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