Längere Antragsfrist für Corona-Stabilisierungsbeihilfen für die Hotel- und Gastronomieindustrie II

Die Landesregierung hat die Antragsfrist für die Corona-Stabilisierungshilfe für die Hotel- und Restaurantbranche II bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Dies bedeutet, dass die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffene Hotellerie mehr Zeit hat, sich für das richtige zu entscheiden Finanzierung individuell und nach Bedarf. Am 20. April 2021 beschloss der Ministerrat, die Antragsfrist für zu verlängern Corona-Stabilisierungshilfe für die Hotel- und Gastronomie II vom 28. April 2021 bis 30. Juni 2021. Dies gibt Unternehmen mehr Zeit, das richtige Hilfsprogramm für sie auszuwählen. Die Genehmigung zur Beantragung der Stabilisierungshilfe II ist an zu senden Überbrückungshilfe III der Bundesregierung, deren Bedingungen …
Die Landesregierung hat die Antragsfrist für die Corona-Stabilisierungshilfe für die Hotel- und Restaurantbranche II bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Dies bedeutet, dass die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffene Hotellerie mehr Zeit hat, sich für das richtige zu entscheiden Finanzierung individuell und nach Bedarf. Am 20. April 2021 beschloss der Ministerrat, die Antragsfrist für zu verlängern Corona-Stabilisierungshilfe für die Hotel- und Gastronomie II vom 28. April 2021 bis 30. Juni 2021. Dies gibt Unternehmen mehr Zeit, das richtige Hilfsprogramm für sie auszuwählen. Die Genehmigung zur Beantragung der Stabilisierungshilfe II ist an zu senden Überbrückungshilfe III der Bundesregierung, deren Bedingungen … (Symbolbild/NAG)

Die Landesregierung hat die Antragsfrist für die Corona-Stabilisierungshilfe für die Hotel- und Restaurantbranche II bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Dies bedeutet, dass die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffene Hotellerie mehr Zeit hat, sich für das richtige zu entscheiden Finanzierung individuell und nach Bedarf.

Am 20. April 2021 beschloss der Ministerrat, die Antragsfrist für zu verlängern Corona-Stabilisierungshilfe für die Hotel- und Gastronomie II vom 28. April 2021 bis 30. Juni 2021. Dies gibt Unternehmen mehr Zeit, das richtige Hilfsprogramm für sie auszuwählen. Die Genehmigung zur Beantragung der Stabilisierungshilfe II ist an zu senden Überbrückungshilfe III der Bundesregierung, deren Bedingungen sich die Bundesregierung kürzlich verbessert hat. Um eine Stabilisierungshilfe II beantragen zu können, müssen die Antragsteller nachweisen, dass der Rechenzuschuss aus der Stabilisierungshilfe II mindestens zehn Prozent höher ist als der Rechenzuschuss aus der Überbrückungshilfe III.

Mehr Zeit für die Auswahl der richtigen Finanzierung

Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte: „Meiner Meinung nach haben wir mit den neuesten Verbesserungen von Bridging Aid III einen entscheidenden Erfolg erzielt. Dafür bin ich der Bundesregierung sehr dankbar. Dies ändert jedoch auch die Voraussetzungen für Stabilization Aid II, das der Hotellerie als Alternative zum Lebensunterhalt von Bridging Aid III dient. Die Hotellerie, die immer noch besonders stark von den Folgen der Koronapandemie betroffen ist, hat mehr Zeit, die richtige Finanzierung individuell und bedarfsgerecht auszuwählen. Wir verlängern daher die Antragsfrist für Stabilisierungshilfe II bis zum 30. Juni 2021. „

Reagiert flexibel und unbürokratisch auf Rückmeldungen aus der Praxis

Minister für Tourismus Guido Wolf sagte: „Die Restaurants und Hotels sind seit fast einem halben Jahr geschlossen. Sie erleiden enorme Verluste, die Sie alleine nicht bewältigen können. Wir dürfen Unternehmern mit engen Fristen das Leben nicht noch schwerer machen. Nachdem wir von der Praxis das Feedback erhalten haben, dass manchmal mehr Zeit für die Bewerbung erforderlich ist, bin ich froh, dass wir flexibel und unbürokratisch reagieren. Das staatliche Stabilisierungshilfeprogramm für das Hotel- und Restaurantprogramm war immer als Alternative für Unternehmen gedacht, die von Bridging Aid III nicht in vollem Umfang profitieren können. Jetzt bleibt genug Zeit, um abzuwägen und die richtige Wahl zu treffen. „“

Corona-Hilfsprogramme

Das zentrale, branchenoffene Corona-Hilfsprogramm für das erste Halbjahr 2021 ist Überbrückungshilfe IIIderen Bedingungen wurden erst kürzlich erheblich verbessert. Beispielsweise wird die Erstattung von Fixkosten für Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent von 90 Prozent auf bis zu 100 Prozent erhöht. Unternehmen, die seit November 2020 in mindestens drei Monaten einen Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent verzeichnet haben, können ebenfalls eine Kapitalbeteiligung von bis zu 40 Prozent erhalten.

Das Corona-Stabilisierungshilfe für die Hotel- und Gastronomiebranche im Frühjahr 2020 von der Landesregierung beschlossen ist gewesen Fortsetzung im Februar 2021 als Stabilisierungshilfe II für das erste Quartal 2021. Ziel ist es, eine Welle von Insolvenzen in dieser Branche zu vermeiden, die besonders stark von den Folgen der Koronapandemie betroffen ist. Um eine Stabilisierungshilfe II beantragen zu können, müssen die Antragsteller nachweisen, dass der Rechenzuschuss aus der Stabilisierungshilfe II mindestens zehn Prozent höher ist als der Rechenzuschuss aus der Überbrückungshilfe III. Mit der Verlängerung der Antragsfrist vom 28. April 2021 bis zum 30. Juni 2021 haben Unternehmen mehr Zeit, die kürzlich angekündigten Verbesserungen von Bridging Aid III in ihre Rechnung aufzunehmen.

Die Stabilisierungshilfe II kann für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2021 beantragt werden. Handelsunternehmen, Selbstständige und Sozialunternehmen der Hotellerie mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, die mindestens generieren 30 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit Aktivitäten in der Hotel- und Restaurantbranche können sich bewerben. Die Finanzierung wird anhand der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen berechnet und bis zum vollen Betrag des Liquiditätsengpasses im beantragten Finanzierungszeitraum gewährt. Antragsberechtigte Unternehmen können eine Liquiditätshilfe von bis zu 3.000 EUR plus bis zu 2.000 EUR für jeden Mitarbeiter erhalten (Vollzeitäquivalente). Die Liquiditätsberechnung muss durch eine Prüfung durch einen Dritten, beispielsweise einen Steuerberater oder einen Anwalt, bestätigt werden.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnen: Corona-Stabilisierungshilfe für die Hotel- und Gaststättenindustrie II

Überbrückungshilfegesellschaften: Überbrückungshilfe III

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