Sonderfonds des Bundes zur Wiederbelebung der Kultur

Zur Wiederbelebung der Kultur hat die Bundesregierung einen Sonderfonds eingerichtet. Die Mittel von bis zu 2,5 Milliarden Euro werden die Möglichkeiten, Veranstaltungen schnell wieder anzubieten, deutlich erweitern. Die Kulturszene ist aufgerufen, die neue Fördermöglichkeit zu nutzen.
Die Bundesregierung hat einen Sonderfonds für kulturelle Veranstaltungen in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro aufgelegt. „Die Kulturszene wurde von der Corona-Pandemie hart getroffen und die Menschen sehnen sich nach kulturellen Angeboten“, sagte Baden-Württembergs Kunstministerin Theresia Bauer. „Wir freuen uns daher, dass die Bundesregierung mit dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen ein Paket zur Wiederaufnahme des kulturellen Lebens aufgelegt hat.“ Der Minister forderte die Kulturveranstalter des Landes auf, die Fördermöglichkeiten des Bundes zu nutzen.
Das Land unterstützt mit seinem Förderprogramm bereits die Durchführung von Kulturveranstaltungen unter coronabedingten Einschränkungen restrictions „Kunst trotz Distanz“. „Das Sondervermögen des Bundes hat das gleiche Ziel und wird die Möglichkeit, Veranstaltungen schnell wieder durchzuführen, deutlich erweitern“, sagte Theresia Bauer.
Juni 2021 hat das Kabinett der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesregierung zugestimmt, damit auch Kulturveranstalter in Baden-Württemberg von dem Programm profitieren können. Die L-Bank ist mit der landesseitigen Abwicklung für Baden-Württemberg beauftragt.
Der Sonderfonds zielt ab Juli auf kleinere Kulturveranstaltungen ab
Der Sonderfonds sieht zum einen die Förderung kleinerer kultureller Veranstaltungen im Rahmen einer Wirtschaftshilfe mit bis zu 500 Teilnehmern im Juli und mit bis zu 2.000 Teilnehmern ab August vor. Das zweite Fördermodul ist eine Ausfallsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die ab September verfügbar sein soll. Die Anmeldung zu Veranstaltungen ist ab dem 15. Juni nur noch online möglich.
Eine zentrale Hotline für Fragen steht bereits zur Verfügung: 0800 6648430.
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Inspiriert von Landesregierung BW
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