Ab 11. Oktober 2021 keine kostenlosen Corona-Tests mehr

Die kostenlosen Bürgertests enden am 11. Oktober 2021. Für bestimmte Personengruppen gibt es noch Ausnahmen.

Ab Montag, 11. Oktober 2021, gilt eine neue Bundestestverordnung. Danach trägt der Bund die Kosten für die Bürgertests grundsätzlich nicht mehr. Von den Kosten befreit sind nur bestimmte Personengruppen, darunter Kinder und Jugendliche, Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die Tests können weiterhin in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen durchgeführt werden.

„Die kostenlosen Bürgertests im Frühjahr und Sommer waren wertvoll für die Bekämpfung der Pandemie. Aber jetzt sind wir in eine neue Phase eingetreten. Die meisten von uns sind geimpft – wir können jedem Bürger über 12 Jahren ein Impfangebot anbieten. Daher ist es richtig, dass der Bund den Test nur genau für diejenigen finanziert, die ihn wirklich brauchen. Ich appelliere an alle anderen: Geimpft werden, ist dies der einzige langfristige Ausweg aus der Pandemie“, sagte Gesundheitsministerin Manne Lucha am Donnerstag, 7. Oktober 2021, in Stuttgart.

Kostenlose Tests in Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen fortsetzen

In Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gibt es keine Veränderungen. Um den Präsenzunterricht an den Schulen im Herbst und Winter zu gewährleisten, wird das Land bis Ende des Jahres weiterhin kostenlose Tests zur Teststrategie an Schulen anbieten. Krankenhäuser und Pflegeheime sind immer noch engagiertnicht geimpften Besuchern kostenlose Tests anzubieten – sie dürfen nicht auf kostenpflichtige externe Testangebote verwiesen werden. „In diesen Gebieten bleiben die Tests kostenlos, weil Bewohner und Patienten auf soziale Kontakte angewiesen sind und Besuche brauchen“, sagte Gesundheitsministerin Lucha.

Auch die Mitarbeiter von Krankenhäusern und Pflegeheimen beispielsweise sind von den Veränderungen nicht betroffen.Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen„Vorbehaltlich regelmäßiger Prüfpflichten. Diese Tests werden vom Arbeitgeber weiterhin kostenlos angeboten.

Auch der Pflicht für Arbeitgeberihren Mitarbeitern kostenlose Tests zur Verfügung zu stellen, bleibt bestehen.

Keine kostenlosen Tests für Studenten

Das Ende des kostenlosen Tests gilt auch für Studierende. Erfreulicherweise gibt es, wie die ersten Rückmeldungen der Universitäten Mannheim und Tübingen zeigen, bereits eine sehr hohe Durchimpfungsrate von 85 bis 90 Prozent.

Für Studierende, die nicht geimpft werden können oder für die die Ständige Impfkommission (STIKO) keine Impfempfehlung hat, besteht weiterhin die Möglichkeit eines kostenlosen Bürgertests.

Das Land stellte den Hochschulen im Sommersemester 400.000 Tests für Studierende zur Verfügung. Soweit an den Hochschulen noch Tests zur Verfügung stehen, werden diese in den nächsten Wochen im Übergang zum Einsatz kommen. Studierende aus dem Ausland, die in Deutschland studieren und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können bis zum 31.12.2021 einen kostenlosen Schnelltest machen.

Wir rufen Studierende, die das Impfangebot noch nicht in Anspruch genommen haben, auf, dies noch einmal zu tun. Auch Universitäten versuchen mit speziellen Impfaktionen zu Semesterbeginn wieder alle Studierenden zu erreichen, damit sie sich noch unbürokratisch impfen lassen können. Klar ist: Eine möglichst hohe Impfquote ist der Schlüssel für ein möglichst besucherstarkes Wintersemester. Dabei tragen wir auch gemeinsam Verantwortung dafür, das Zusammenkommen auf dem Campus und in den Hörsälen für alle sicher zu machen und uns und andere zu schützen. Dafür ist eine Impfung unabdingbar.

Wer erhält weiterhin kostenlose Testversionen?

  • Kinder bis einschließlich 11 Jahre.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre (bis 31. Dezember 2021).
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten.
  • Schwangere (bis 31. Dezember 2021), da es die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Sie gibt es erst seit dem 10.09.2021.
  • Schwangere im ersten Schwangerschaftstrimester können sich auch nach dem 31.12.2021 weiterhin kostenlos testen lassen. Die STIKO hat für sie keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen.
  • Stillende Frauen (bis 10.12.2021), da die STIKO-Empfehlung für sie erst seit dem 10.09.2021 gilt.
  • Personen, die wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolation mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn der Test zur Beendigung der Isolation notwendig ist.
  • Auch ausländische Studierende, die in Deutschland studieren und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können bis zum 31.12.2021 einen kostenlosen Schnelltest machen.
  • Darüber hinaus können sich Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor dem Test an solchen Studien teilgenommen haben, kostenlos mit dem Schnelltest testen lassen.

Welche Nachweise müssen bei der Prüfung vorgelegt werden?

  • Amtlicher Lichtbildausweis.
  • Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss bei der Anwendung des Tests eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Aus der Bescheinigung muss die Überzeugung des ausstellenden Arztes oder der ausstellenden Stelle hervorgehen, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Impfung gegen SARS-CoV-2 besteht. Darüber hinaus sind Name, Anschrift und Geburtsdatum der untersuchten Person sowie die Identität der Person oder Stelle anzugeben, die das ärztliche Attest ausgestellt hat. Es ist nicht erforderlich, eine Diagnose zu stellen. Die Mutterschaftsakte kann als ärztliches Attest zum Nachweis einer Schwangerschaft verwendet werden.
  • Schüler, die sich mit anderen impfen lassen als die vom Paul-Ehrlich-Institut gelisteten Impfstoffe stattgefunden hat, können Sie Ihre Studienberechtigung durch Vorlage Ihrer Studienbescheinigung und Ihres Impfausweises nachweisen.
  • Teilnehmer an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Studienverantwortlichen einen Teilnahmenachweis ausstellen lassen.

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Informationen zur Corona-Impfung

Paul-Ehrlich-Institut: COVID-19-Impfstoffe

Bundesgesundheitsministerium: Corona-Impfung
Klinikum München: Faktencheck zur Corona-Impfung

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Fragen und Antworten

Correctiv.org: Corona-Impfung – Häufigste Behauptungen im Faktencheck

Redaktionsnetzwerk Deutschland: 5 Corona-Impf-Mythen im Faktencheck

NDR Coronavirus Update, Podcast zu Corona und COVID-19

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