Geänderte Corona-Verordnung vom 19. März 2022

Ab Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehene Übergangsregelung. Das bedeutet, dass die Maskenpflicht in Innenräumen und Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen vorerst bestehen bleiben. Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) reduziert die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige grundlegende Maßnahmen. Dementsprechend hat das Land Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet. Die Verordnung wurde am Freitag, den 18. März 2022 bekannt gegeben und tritt am Samstag, den 19. März 2022 in Kraft. Betrachtet man das aktuelle Hoch Vorfälle Das Land nutzt die im Gesetz vorgesehene Übergangsregelung, die zusätzliche Schutzmaßnahmen mindestens bis zum 2. April 2022 zulässt. Hauptpunkte …
Ab Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehene Übergangsregelung. Das bedeutet, dass die Maskenpflicht in Innenräumen und Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen vorerst bestehen bleiben. Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) reduziert die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige grundlegende Maßnahmen. Dementsprechend hat das Land Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet. Die Verordnung wurde am Freitag, den 18. März 2022 bekannt gegeben und tritt am Samstag, den 19. März 2022 in Kraft. Betrachtet man das aktuelle Hoch Vorfälle Das Land nutzt die im Gesetz vorgesehene Übergangsregelung, die zusätzliche Schutzmaßnahmen mindestens bis zum 2. April 2022 zulässt. Hauptpunkte … (Symbolbild/NAG)

Ab Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehene Übergangsregelung. Das bedeutet, dass die Maskenpflicht in Innenräumen und Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen vorerst bestehen bleiben.

Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) reduziert die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige grundlegende Maßnahmen. Dementsprechend hat das Land Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet. Die Verordnung wurde am Freitag, den 18. März 2022 bekannt gegeben und tritt am Samstag, den 19. März 2022 in Kraft.

Betrachtet man das aktuelle Hoch Vorfälle Das Land nutzt die im Gesetz vorgesehene Übergangsregelung, die zusätzliche Schutzmaßnahmen mindestens bis zum 2. April 2022 zulässt.

Hauptpunkte der neuen Verordnung

  • Das bisherige Stufensystem der Corona-Verordnung (Grund-, Warn- und Alarmstufe) entfällt.
  • Auch Kapazitätsbeschränkungen und Kontaktbeschränkungen werden ab dem 19.03.2022 nicht mehr Bestandteil der Regelung sein (weil das künftige IfSG diese nicht mehr vorsieht).
  • Aufgrund der Übergangsfrist bleibt die allgemeine Maskenpflicht bis zum 2. April 2022 bestehen: Dies gilt insbesondere für die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen ab 18 Jahren. A Im Freien genügt eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. An Schulen gilt weiterhin Maskenpflicht.
  • Auch Prüfpflichten sind Teil der Übergangsregelung, d. h.:
    • unverändert 3G bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, auf Messen und Ausstellungen, beim Angebot von außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherbergung sowie bei körpernahen Dienstleistungen und so weiter
    • 2G mit zusätzlicher Prüfung in Diskotheken, Clubs.
  • Auch die Regelungen zur Verpflichtung zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben – wie bisher (z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs) – bestehen.
  • Obligatorische Tests in Schulen (zweimal pro Woche), in Krankenhäusern oder in Pflegeheimen werden fortgesetzt. Der allgemein empfohlene Abstand (1,5 Meter) bleibt bestehen.

Das Infektionsschutzgesetz passt nicht zur aktuellen Situation

„Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes passt nicht zur aktuellen Corona-Situation“, sagte der Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Ja, das Virus hat sein Gesicht verändert. Doch die Pandemie ist noch lange nicht vorbei. Und mitten in dieser erneuten Welle kommt ein neues Infektionsschutzgesetz, das kaum grundlegende Schutzmaßnahmen vorsieht und den Ländern ein völlig unzureichendes Instrumentarium an die Hand gibt. Wir haben uns daher entschieden, die Maskenpflicht und die geltenden Zugangsbeschränkungen nach den 3G- und 2G+-Regeln bis zum 2. April zu verlängern, um zumindest die aktuelle Welle so schnell wie möglich zu brechen.“

Corona-Verordnung des Landes

Die Corona-Verordnungen im Überblick (gültig ab 19.03.2022) (PDF)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserer Botendienst erhalten Sie alle Änderungen und wichtigen Informationen immer als Push-Nachricht auf Ihr Handy.

Inspiriert von Landesregierung BW

Details
Quellen