Grundschulexperiment zum lernfördernden Leistungsfeedback

Die Auftaktveranstaltung zum Schulversuch „Lernförderndes Leistungsfeedback in der Grundschule“ ist gestartet. Ziel des Schulversuchs ist es, die Auswirkungen zu untersuchen, wenn Schülerinnen und Schüler anstelle von Noten ein differenziertes Leistungsfeedback erhalten.

Leistungsfeedback hat nachweislich Einfluss auf die Lernmotivation von Schülern. Sie können die Lernmotivation stärken und die Schüler so zu besseren Leistungen und erfolgreichem Lernen antreiben. Um herauszufinden, ob sich eine differenzierte Leistungsrückmeldung positiv auf die Lernmotivation auswirkt und damit auch das Lernen verbessern kann, startet das Kultusministerium im kommenden Schuljahr einen Schulversuch mit dem Titel „Lernfördernde Leistungsrückmeldung in der Grundschule“.

Die Grundschulkinder bekommen keine Noten. Stattdessen wird ihre Leistung kontinuierlich im Unterricht und in regelmäßigen Lernentwicklungsgesprächen mit ihnen besprochen. Grundlage der Beurteilung sind regelmäßige Lernstandsdiagnosen. Um das Feedback für die Studierenden verständlich zu machen, sollte die Leistung möglichst auch visualisiert werden. Mindestens am Ende eines jeden Schulsemesters muss zudem ein Lernentwicklungsgespräch mit den Kindern und ihren Eltern geführt werden. Damit setzt das Kultusministerium auch ein Projekt aus dem Koalitionsvertrag um.

37 Grundschulen des Landes nehmen daran teil

37 Grundschulen (PDF) einen Antrag auf Teilnahme im kommenden Schuljahr gestellt haben, sind weitere Schulen an einer Teilnahme am Pilotprojekt im kommenden Schuljahr interessiert. Bei der Auftaktveranstaltung am 14. Juli 2022 informierte das Kultusministerium die Schulen über die Rahmenbedingungen, begleitende Unterstützungsangebote und den Ablauf der wissenschaftlichen Evaluation des Schulversuchs.

„Daher hat eine Note drei in Deutsch relativ wenig Aussagekraft. Sie gibt den Grundschülern keine Rückmeldung darüber, wie gut sie in den jeweiligen Teilbereichen der deutschen Sprache, also im Lesen, Schreiben oder in der Rechtschreibung, sind. Mit dem Schulversuch ‚Lernfördernde Leistungsrückmeldung in der Grundschule‘ wollen wir untersuchen, wie es sich auswirkt, wenn Schülerinnen und Schüler eine differenzierte Leistungsrückmeldung erhalten“, so die Kultusministerin Theresa Schopper.

Sie ergänzt: „Das Pilotprojekt wird evaluiert und am Ende wollen wir die Qualität der Lehre und die Leistungen der Studierenden vergleichen. Da gerade leistungsschwächere Schüler durch numerische Noten demotiviert werden können, interessiert mich, ob der Ansatz hilft, die Lernmotivation bei diesen Grundschulkindern hoch zu halten. Und ob der Ansatz leistungsstarken Kindern hilft, noch mehr aus ihrem ohnehin schon großen Potenzial herauszuholen.“ Auch leistungsstarke Schülerinnen und Schüler können vom Schulversuch profitieren. Zudem erhalten Sie ein differenziertes Feedback, das Ihnen zeigt, in welchen Teilbereichen Sie sich noch verbessern können.

Der Schulversuch ist auf vier Jahre angelegt

Der Schulversuch beginnt im kommenden Schuljahr 2022/2023 in den Klassen eins und zwei der teilnehmenden Grundschulen. Es ist auf vier Jahre ausgelegt. In den folgenden Schuljahren bis 2025/2026 wird der Schulversuch in den bereits teilnehmenden Klassen fortgesetzt und auf die neuen ersten Klassen der Schulen ausgeweitet. Der Schulversuch wird über einen Zeitraum von drei Jahren evaluiert, im vierten Jahr wird der Evaluationsbericht erstellt. Eine Teilnahme am Pilotprojekt „Lernförderndes Leistungsfeedback in der Grundschule“ ab dem Schuljahr 2023/2024 ist noch möglich, allerdings muss dann das Pilotprojekt in den Klassen eins und zwei beginnen.

Beim Schulversuch wird am Ende der jeweiligen Jahrgangsstufe keine Versetzungsentscheidung getroffen. Am Ende von Grundschule Es wird festgestellt, ob das Grundschulziel erreicht wurde. Dies ist der Fall, wenn die erworbenen Kompetenzen eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht einer an die Grundschule anknüpfenden Schulart erwarten lassen.

Voraussetzung für die Teilnahme einer Grundschule am Modellversuch ist ein Antrag der Schule, die Zustimmung der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz sowie die Beratung des Modellversuchs im Elternbeirat. Auch wird sichergestellt, dass der Schulversuch nicht gegen den Willen der Eltern stattfindet. Wenn einzelne Eltern nicht wünschen, dass ihr Kind am Schulversuch teilnimmt, ist ein Wechsel in eine andere Grundschule ausnahmsweise zulässig. Grundsätzlich ist auch ein Wechsel zu einer am Pilotprojekt teilnehmenden Schule möglich.

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Übersicht der Bewerbungen zum Schulversuch „Lernförderndes Leistungsfeedback in der Grundschule“ (PDF)

Inspiriert von Landesregierung BW