Land lässt die Qualität der Prüfstellen von DEKRA . prüfen
Das Land lässt die Qualität der Coronavirus-Testzentren von der DEKRA prüfen. Einzelne Teststandorte im Land wurden bereits von den Gesundheitsbehörden geschlossen. Prüfungen sind ein wichtiger Bestandteil der Sicherung von Öffnungen. Die Qualität bei der Durchführung von Tests ist daher entscheidend.
Die Betreiber von Coronavirus-Testzentren und Testzentren in Baden-Württemberg müssen sich künftig auf weitere Kontrollen einstellen. Um die Arbeit der Gesundheitsbehörden zu unterstützen, hat das Land DEKRA zusätzlich einen externen Dienstleister beauftragt. Die Kontrollen sind zufällig und unangekündigt. Sie decken alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg ab. In den vergangenen Tagen und Wochen hatten Gesundheitsbehörden einzelne Teststandorte wegen mangelnder Qualität geschlossen.
„Die Tests sind ein wichtiger Teil der Sicherung der Öffnungen. Daher ist es entscheidend, dass diese qualitativ korrekt durchgeführt werden“, so Gesundheitsministerin Manne Lucha. „Letztendlich geht es um den Schutz der Bürger, aber auch des Testpersonals vor Ort.“
Fokus auf Hygieneanforderungen und ordnungsgemäße Durchführung der Tests
Das Hauptaugenmerk der Kontrollen liegt vor allem auf der korrekten Einhaltung der Hygieneanforderungen und auf der korrekten Durchführung der Tests, beispielsweise im Umgang mit den Teststreifen. Aber auch der richtige Umgang mit personenbezogenen Daten wird genauer geprüft.
„Die systematische Überprüfung wird von einem externen Dienstleister durchgeführt, um die Gesundheitsbehörden zu entlasten“, sagt Lucha. „Die Gesundheitsbehörden werden konkreten Beschwerden zur Hygiene weiter nachgehen. Es ist daher eine zusätzliche Unterstützung. Davon profitieren am Ende alle. „
Die Voraussetzungen für die Eröffnung von Teststandorten und Testzentren sind in Baden-Württemberg in der sog. „Allgemeinen Verordnung zur Bürgerprüfung“ und der dazugehörigen Anlage festgelegt. Die Bürgertests selbst werden vom Bund angeboten. Das Land Baden-Württemberg ist – wie die anderen Bundesländer – nicht in den Abrechnungsprozess eingebunden und es entstehen keine Kosten für das Land. Die Bundesregierung regelt die Einzelheiten mit den Bundesprüfverordnung (PDF).
Eine weitere Beauftragung Dritter durch die Allgemeinverfügung zur Bürgerprüfung des Landes wird künftig nicht mehr möglich sein. Die Vorschriften des Landes werden derzeit entsprechend angepasst. Für die baden-württembergischen Bürgerinnen und Bürger gibt es derzeit eine umfangreiche und ausreichende Anzahl an Teststandorten und Testzentren.
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Inspiriert von Landesregierung BW
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