Landesregierung erweitert Testmöglichkeiten

Der Einsatz von Schnelltests ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Bekämpfung von Pandemien. Die Änderung der Corona-Verordnung stellt klar, welche Personen und Körperschaften das Ergebnis von Schnelltests für das Corornavirus von nun an offiziell bescheinigen können.

Neben den AHA-Regeln und Kontaktbeschränkungen sowie der Impfkampagne ist der Einsatz von Schnelltests eine wesentliche Maßnahme zur Bekämpfung von Pandemien. In einigen Bereichen ist der Nachweis eines negativen Schnelltestergebnisses bereits Voraussetzung für den Zugang zu einer Einrichtung (z. B. zoologische und botanische Gärten) oder für die Inanspruchnahme eines Dienstes (z. B. Besuch beim Friseur). In Baden-Württemberg gilt seit dem 19. April, dass Personen, die doppelt geimpft wurden oder sich von einer Koronainfektion erholt haben, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt, weitgehend mit Personen gleichgesetzt werden, die negativ getestet wurden. Die Verwendung von Schnelltests ist auch für weitere Öffnungsschritte wesentlich; Sie bilden eine wichtige Säule innerhalb der Teststrategie des Landes.

Mit dem Wechsel in Corona-Regelung Es wird klargestellt, welche Personen und Körperschaften das Ergebnis von Schnelltests für das Corornavirus von nun an offiziell zertifizieren können.

„Es wurde berücksichtigt, dass insbesondere in ländlichen Regionen der Zugang zu Tests im Rahmen der Tests für freie Bürger noch schwieriger ist. Daher stellen künftig Dienstleister wie B. Hairdressers, für deren Verwendung ein täglicher Schnelltest erforderlich ist, offizielle Beweise aus “, kündigte der Gesundheitsminister an Manne Lucha am Montag, 3. Mai, in Stuttgart.

Ausstellung offizieller Testzertifikate in vier Konstellationen

Zu § 4a Corona-Verordnung Die Ausstellung offizieller Testzertifikate ist ab diesem Montag in vier Konstellationen möglich:

  • Nach wie vor dürfen offizielle Testzentren und Testzentren (einschließlich Apotheken oder Arztpraxen) Schnelltests für das Corornavirus durchführen und zertifizieren. Dazu gehören insbesondere die Bürgertests, nach denen jeder Bürger mindestens einmal pro Woche kostenlos getestet werden kann.
  • Vor kurzem mussten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ermöglichen, ihre Mitarbeiter bis zu zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen zu lassen. Unter bestimmten Bedingungen können jetzt auch Tests im Rahmen dieser Funktionsprüfung zertifiziert werden. Das Zertifikat kann dann als anerkannter Beweis für ein negatives Testergebnis für das Coronavirus verwendet werden. Mitarbeiter müssen nicht zweimal täglich getestet werden, wenn sie beispielsweise nach der Arbeit einen Dienst nutzen möchten, für den ein Testzertifikat erforderlich ist.
  • Dienstleister, die einen negativen Schnelltest benötigen, um den angebotenen Dienst nutzen zu können, können unter bestimmten Bedingungen vor Ort einen Schnelltest durchführen und für ihre Kunden oder Patienten ein Ergebniszertifikat ausstellen. Dieses Zertifikat ist dann einerseits ein Beweis für die gewünschte Leistung; Andererseits kann es auch 24 Stunden lang für andere Einrichtungen oder Dienste verwendet werden, die getestet werden müssen.
  • Schulen und Kindertagesstätten haben nun auch die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Tests so durchzuführen, dass eine anerkannte Bescheinigung über das Ergebnis ausgestellt werden kann.

Außerhalb dieser Konstellationen können Testergebnisse nicht zertifiziert werden. Im Rahmen der Funktionsprüfung, z. B. für Familienangehörige von Arbeitnehmern keine Zertifikate ausgestellt werden.

Angebot von Selbsttests und Zertifizierung des Ergebnisses

Schulen und Kindertagesstätten, Arbeitgeber und Dienstleister können neben professionellen Schnelltests, die eine angemessene Eignung und Ausbildung erfordern, auch Selbsttests für Laien anbieten und eine Bescheinigung über das Ergebnis ausstellen. Die Anwendung muss von einer geeigneten Person überwacht werden. Die Kriterien für die Eignung der Person werden vom Ministerium für soziale Angelegenheiten und Integration festgelegt: Diese Personen müssen daher zuverlässig und in der Lage sein, die Anweisungen zur Verwendung des verwendeten Tests zu lesen und zu verstehen, den Test zu überwachen und die geltenden Bestimmungen einzuhalten AHA-Regeln, um das Testergebnis richtig zu lesen und das Zertifikat korrekt auszustellen, unter Angabe aller erforderlichen Informationen und in Übereinstimmung mit dem Datenschutz.

Beispielsweise ist es jetzt möglich, einen überwachten Selbsttest direkt vor Ort durchzuführen, wenn Sie den Friseur besuchen, der gesetzlich als Schnelltest bewertet wird. Wenn das Ergebnis positiv ist, besteht eine Verpflichtung zur Trennung. Es wird außerdem dringend empfohlen, einen positiven Schnelltest mit einem PCR-Test überprüfen zu lassen. Es ist jedoch nicht möglich, den Friseur nur zu besuchen, um einen Test durchführen zu lassen. Der Dienst muss gleichzeitig genutzt werden.

Kosten

Die Kosten werden jedoch nicht von Bund oder Ländern getragen. Die Dienstleister entscheiden selbst, ob sie die Kosten selbst tragen oder ob sie vom Kunden zu tragen sind. Es besteht auch keine Verpflichtung, Tests vor Ort anzubieten.

Es besteht auch keine Verpflichtung für Arbeitgeber, Schulen oder Kindertagesstätten, zertifizierbare Tests anzubieten. Wenn nur Selbsttests angeboten werden, die nicht von einer geeigneten Person überwacht werden, können diese nicht zertifiziert werden. Wenn das Testergebnis positiv ist, besteht die Verpflichtung, sofort einen PCR-Test durchzuführen; Es wird dringend empfohlen, bis dahin freiwillig in Isolation zu gehen und Kontakt zu vermeiden.

Die Schnelltests werden verwendet für:

  • Click and Meet im Einzelhandel (Inzidenz 100 bis 150)
  • Besuch von zoologischen und botanischen Gärten
  • Nutzung von Friseur- oder Fußpflegediensten
  • Ausbilder im Rahmen der Sportübung sind gemäß der Regelung der Notbremse zugelassen
  • Tests in Schulen
  • Tests in Unternehmen der Fleischindustrie oder in der Saisonarbeit in der Landwirtschaft
    wie
  • Erleichterung der Testverpflichtungen des Personals der Pflegeeinrichtungen.

Alle Informationen dazu sowie das entsprechende herunterladbare Formular finden Sie auf der Übersichtsseite des Sozialministeriums zum Thema Testen.

Die Ausgabe eines negativen Testergebnisses ohne die entsprechenden Anforderungen ist eine Ordnungswidrigkeit oder eine Geldstrafe.

Fragen und Antworten zu Selbsttests und Schnelltests

Informationen des Sozialministeriums zu Tests und Nachweisen im Arbeitsumfeld sowie zu Dienstleistern, für deren Verwendung ein täglicher negativer COVID-19-Schnelltest gemäß § 4 Abs. 1 Corona-Verordnung eingereicht werden muss (PDF)

Faltblatt „Mein Schnelltest ist positiv – was muss ich jetzt tun?“ (PDF)

Formular: Bescheinigung über das Vorhandensein eines negativen oder positiven Schnelltests für SARS-CoV-2 (PDF)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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