Lockerung der Maskenpflicht in Schulen ab 18. Oktober

Die Maskenpflicht auf dem Platz soll ab 18. Oktober an den Schulen in Baden-Württemberg in der Grund- und Warnstufe gelockert werden. Damit geht das Land einen behutsamen Schritt in Richtung mehr Normalität in den Schulen.

das Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Präsenzunterricht für den Lernerfolg der Studierenden unersetzlich ist. Sie ist auch für das emotionale und soziale Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen von großer Bedeutung. Um den Präsenzunterricht zu ermöglichen, hat die Landesregierung Sicherheitszäune errichtet, wie z umfangreiche Tests für die Schüler sowie die Maskenpflicht. Die jetzige Infektionszahlen in Baden-Württemberg und auch ein Blick auf die Entwicklung in anderen Bundesländern, die längst wieder in der Schule sind, ermöglichen den Schulen einen weiteren behutsamen Schritt in Richtung Normalität. Die Maskenpflicht auf dem Platz soll daher ab dem 18. Oktober in den Schulen gelockert werden.

„Aus pädagogischer Sicht sind Masken besonders wichtig beim Erlernen der Sprache und im Grundschule ein Hindernis “, sagt Bildungsminister Theresa Schopper. Sie fügt hinzu: „Sie sind ein Sicherheitszaun, erschweren aber auch die Kommunikation, die das Herzstück der Pädagogik ist. Die Kinder müssen auch die Mimik sehen – lächeln können und ein Lächeln sehen. „Unter Abwägung der Vor- und Nachteile wurde aufgrund der aktuellen Infektionslage die Entscheidung getroffen, die Maskenpflicht am Ort zu lockern und dies in einem geordneten Ablauf, wie ursprünglich geplant, mit der nächsten Bekanntgabe des Corona-Verordnung Schule implementieren. Die engmaschige Testung der Studierenden wird weitergeführt – nach wie vor müssen die Studierenden drei Antigen-Schnelltests oder zwei PCR-Tests pro Woche einreichen.

In der Grund- und Warnstufe besteht keine Maskenpflicht vor Ort

Die vorsichtige Lockerung der Maskenpflicht gilt nur, wenn die Schüler sitzen. Es verbleibt unabhängig vom allgemeinen Infektionsstand auf den Besprechungsflächen in den Gebäuden. Die Maskenpflicht entfällt nur in der Grund- und Warnstufe – sollte die Warnstufe in Kraft treten, gilt die Maskenpflicht sofort wieder am Standort. Wenn ein Schüler positiv getestet wird, bleibt dieser Schüler außerdem weiterhin in Quarantäne müssen. Die Quarantänerichtlinie für den Kurs wird nicht geändert. Das bedeutet, dass im Falle eines Corona-Falls die Schülerinnen und Schüler der Klassen- bzw. Kursstufe bzw. Lerngruppe weiterhin täglich fünf Schultage getestet werden. Zudem müssen in diesem Fall auch alle Kinder und Jugendlichen der jeweiligen Klasse fünf Tage lang eine Maske tragen.

„Wenn die Warnstufe zutrifft, muss die Maske wieder aufgesetzt werden. Es ist uns wichtig, dass wir diese Fallback-Option einführen, um Gesundheit und Präsenzunterricht zu gewährleisten. Ich kann Ihnen auch versichern, dass wir den Infektionsverlauf in Baden-Württemberg weiterhin genau beobachten werden. Außerdem haben wir schon einen täglichen Überwachung der Corona-Situation in den Schulen “, erklärt der Bildungsminister. Daher gilt: Sollte sich abzeichnen, dass die Lockerung der Maskenpflicht zu einer Vielzahl von Infektions- und Quarantänefällen führt, dass vermehrt ganze Klassengruppen unter Quarantäne gestellt werden müssen oder mehrere Schulen vorübergehend geschlossen werden müssen, so die Landesregierung ausdrücklich behält sich vor, die Maskenpflicht als Sicherheitszäune für den Präsenzbetrieb auch in der Warn- und Grundstufe wieder einzuführen.

Die Corona-Situation an Schulen

Am 1. Oktober wurden 809 Schulen von insgesamt 4.500 Schulen positiv auf das Coronavirus getestet. An 22 Schulen wurden 30 Klassen oder Gruppen vorübergehend aus dem Präsenzunterricht entfernt. An den anderen Schulen sind nur einzelne Schüler betroffen.

Die Schulen haben insgesamt 1.927 positiv auf Covid-19 getestete Schüler gemeldet – das sind etwa 0,13 Prozent der Schüler in Baden-Württemberg. 2.108 Studierende befanden sich in Quarantäne, das entspricht 0,14 Prozent aller Studierenden in Baden-Württemberg.

64 Lehrer in Quarantäne

Die Schulen haben auch 70 Lehrer gemeldet, die positiv auf Covid-19 getestet wurden; das sind 0,05 Prozent aller Lehrkräfte in Baden-Württemberg. 64 Lehrkräfte befinden sich in Quarantäne, das entspricht 0,05 Prozent aller Lehrkräfte in Baden-Württemberg.

Derzeit ist keine Schule komplett geschlossen.

Bitte beachten: Die Zahlen sind kumulativ. Die Zahl von 1.927 positiv getesteten Schülern bedeutet nicht, dass an diesem Tag so viele Schüler positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden. Die Schüler werden in der Regel nach der Dauer der Segregation sortiert Trennung durch Corona-Verordnung 14 Tage in der Zählung aufbewahrt und dann entfernt.

Ministerium für Kultur, Jugend und Sport: Corona

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