Neue Corona-Verordnung ab 28.06.2021
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet und damit an den deutlich entspannteren Infektionsprozess angepasst. Die neuen vier Inzidenzstufen ermöglichen mehr Alltag in den verschiedenen Lebensbereichen, bremsen aber auch deutlich, falls die Zahlen wieder steigen sollten.
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung nochmals angepasst und stark vereinfacht. Die Änderungen treten am Montag, 28.06.2021 in Kraft.
Vier Inzidenzstufen
Es gelten dann die folgenden vier Inzidenzstufen:
- Inzidenzstufe 1 ist, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Bezirk einen Wert von nicht mehr als 10 erreicht;
- Inzidenzstufe 2 liegt vor, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Kreis einen Wert über 10 und höchstens 35 erreicht;
- Inzidenzstufe 3 liegt vor, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Kreis einen Wert über 35 und maximal 50 erreicht;
- Inzidenzstufe 4 liegt vor, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Bezirk einen Wert über 50 erreicht.
Einerseits tragen die neuen Inzidenzzahlen der positiven Entwicklung der Infektionsrate Rechnung. Andererseits ziehen sie klare Linien für den Fall, dass die Infektionszahlen auferstehen. Überschreitet eine Stadt oder ein Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Schwellenwert, werden die Öffnungen automatisch zurückgezogen.
Maskenpflicht und Abstandsregel
Grundsätzlich gilt in geschlossenen Räumen wie Supermärkten, Arztpraxen, öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, geschlossenen Haltestellen wie Bahnhofsgebäuden etc. eine Maskenpflicht. Auch im öffentlichen Raum gelten weiterhin die allgemeinen Regeln zur Abstandshaltung von 1,5 Metern und in öffentlich zugänglichen Einrichtungen.
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
Stufenplan für sichere Eröffnungsschritte ab 28. Juni 2021 (PDF)
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
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