Die Bundesregierung führt eine Wiederanlaufhilfe für Unternehmer ein

Basierend auf den Löhnen des fiktiven Unternehmers schafft die Bundesregierung die sogenannte „Wiederanlaufhilfe“. Er folgt dem Beispiel von Baden-Württemberg. Die Rahmenbedingungen für Bridging Aid III haben sich dadurch erheblich geändert.

„Die Bundesregierung ist nun dem Beispiel Baden-Württembergs gefolgt und hat auf der Grundlage der Löhne des fiktiven Unternehmers eine sogenannte“ Wiederanlaufhilfe „geschaffen“, sagte der Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Die Neustarthilfe richtet sich an Selbstständige und Kleinstunternehmer mit weniger als einem Vollzeitbeschäftigten, die nur geringe Fixkosten haben. Im Rahmen der Wiederanlaufhilfe können sie für den Förderzeitraum von Januar bis Juni 2021 einen Zuschuss zu den Betriebskosten erhalten, der nicht mit den grundlegenden Sicherheitsleistungen verrechnet wird. „Die Bundesregierung ist auch unserer Forderung nach einer deutlichen Erhöhung der Wiederanlaufhilfe nachgekommen. Anstelle des ursprünglichen Höchstbetrags von 5.000 Euro können Antragsteller nun für sechs Monate einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro für die neue Starthilfe erhalten. Die Bundesregierung liegt jetzt sogar leicht über der monatlichen beschlagnahmungsfreien Obergrenze von 1.180 Euro, die wir als Grundlage für die Löhne unseres fiktiven Unternehmers herangezogen haben “, erklärte der Minister.

Deutlich förderfähigere Fixkosten

Hoffmeister-Kraut fuhr fort: „Die besondere Situation der Kulturschaffenden wird in der neuen Starthilfe in einer bisher einzigartigen Form berücksichtigt. Bei der Ermittlung des für die Höhe der Unterstützung relevanten Referenzumsatzes werden nun auch die für die Kulturindustrie typischen Einkünfte aus unbefristeten Arbeitsverhältnissen und kurzfristigen Arbeitsverhältnissen in den darstellenden Künsten bei der Überbrückungshilfe III berücksichtigt. Die Bundesregierung hat diese Anforderung jedoch nicht erfüllt. Die Fortsetzung der Löhne des fiktiven Unternehmers in der vorherigen Form – als zusätzliche Finanzierung im Rahmen der Überbrückungshilfe – ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Um einen schnellen Start der Überbrückungshilfe zu ermöglichen, lehnte die Bundesregierung die Programmierung staatseigener Programme ab, sagte Hoffmeister-Kraut.

Darüber hinaus wurde der Katalog der förderfähigen Fixkosten in Bridging Aid III erheblich erweitert, um auch Forderungen aus Baden-Württemberg aufzunehmen. Da die Unternehmen nun Mittel für Abschreibungen, strukturelle Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen sowie Kosten für die Digitalisierung erhalten können, ist die Unterstützung durch die Überbrückungshilfe jetzt viel höher “, betonte Hoffmeister-Kraut.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Überbrückungshilfe für Unternehmen

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