Femizid in Bonn: Lebenslange Haft für Mann nach tödlichem Übergriff

Ein 35-jähriger Mann aus Zülpich wurde wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Fall verdeutlicht die alarmierende Zunahme von Femiziden in Deutschland.
Ein 35-jähriger Mann aus Zülpich wurde wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Fall verdeutlicht die alarmierende Zunahme von Femiziden in Deutschland.

Zülpicher wegen Mordes an Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein Zülpicher Mann wurde vom Landgericht Bonn wegen Mordes an seiner 30-jährigen Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Vorfall ereignete sich am 3. Oktober 2024, als der Angeklagte seine Frau in einer heimtückischen Tat erstickte und anschließend mit einem einzigen Messerstich tötete. Der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff stellte klar, dass es sich um eine vorsätzliche Tötung handelte und sprach von „einem Mörder“.

Die Tat ereignete sich am Morgen des Todes, kurz bevor die Frau ihrer Mutter eine Nachricht geschickt hatte, dass sie zum Frühstück komme. Der Angeklagte, der körperlich weit über ihr stand, habe sie in einen Würgegriff genommen, bis sie das Bewusstsein verlor, und dann ihren Hals durchtrennt. Nach der Tat versuchte der Mann, Suizid zu begehen, indem er sich selbst Verletzungen zufügte, überlebte jedoch.

Die Motive des Angeklagten scheinen mit Eifersucht in Verbindung zu stehen. Die Kammer glaubt, dass er die Tat beging, nachdem er entdeckt hatte, dass seine Frau an neuen Bekanntschaften interessiert war. Sie hatten zuletzt auf einem gemeinsamen Urlaub Fotos gemacht, und während der Rückkehr pflegte die 30-Jährige Kontakt zu einem alten Freund. Ein Plan zur Trennung schien sich abzuzeichnen, was den Angeklagten in eine emotionale Krise stürzte.

In seinen letzten Nachrichten äußerte der Angeklagte eine verzweifelte Angst, ohne seine Frau leben zu müssen, und gab an, dass er sie nicht weiterleben lassen könne, wenn er selbst leidet. Trotz dieser Erklärungen konnte die Kammer seinen emotionalen Zustand nicht als rechtfertigend ansehen, da er zuvor in der Ehe keine gewalttätigen Vorfälle gezeigt hatte und die Tötung völlig plötzlich kam.

Zusätzlich zur lebenslangen Haftstrafe wurde der Mann verpflichtet, 15.000 Euro an Hinterbliebenengeld an die Mutter der Getöteten sowie Beerdigungskosten und Schmerzensgeld zu zahlen. Es bleibt abzuwarten, ob der Angeklagte gegen das Urteil Berufung einlegen wird.

Details
Quellen