Kontroverse um Politologin: Kündigung von Ulrike Guérot rechtens laut Gerichtsurteil

Die Kündigung der Politologin Ulrike Guérot durch die Universität Bonn wurde gerichtlich als rechtmäßig bestätigt. Trotz rechtlicher Schritte seitens Guérot wurde die Klage gegen die Kündigung abgewiesen. Der Kündigungsgrund seitens der Universität Bonn waren Plagiatsvorwürfe, die das Gericht als „Pflichtverletzung der Klägerin durch Täuschung“ bewertete. Die entscheidenden Elemente des Urteils bezogen sich auf Guérots Buch „Warum Europa eine Republik werden muss“, in dem sie Zitate anderer nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet hatte, was als wissenschaftliches Fehlverhalten und Plagiat angesehen wurde. Das Gericht befand, dass Guérot aufgrund ihres hohen akademischen Niveaus keine Anfängerin sei und dass die Täuschung daher angesichts ihrer Bewerbung um die Professur in Bonn besonders gravierend war. Daher wurde die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung als gerechtfertigt angesehen.
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