Mechernich: Drogenfund im Kinderzimmer führt zu Haftstrafe für Familienvater

Ein 40-jähriger Drogendealer aus Mechernich wurde verhaftet, nachdem bei einer Durchsuchung zahlreiche Drogen und ein Springmesser gefunden wurden. Jetzt erwartet ihn eine mehrjährige Haftstrafe.
Ein 40-jähriger Drogendealer aus Mechernich wurde verhaftet, nachdem bei einer Durchsuchung zahlreiche Drogen und ein Springmesser gefunden wurden. Jetzt erwartet ihn eine mehrjährige Haftstrafe.

Springmesser wurde Drogendealer aus Mechernich zum Verhängnis

Im Sommer 2023 wurde ein 40-jähriger Mann aus Mechernich zum Ziel polizeilicher Ermittlungen, nachdem bei einem Hausmeister in seinem Mehrfamilienhaus ein auffälliger Geruch bemerkt wurde. Bei einer näheren Untersuchung des Hauswirtschaftsraumes fand die Polizei 535 Gramm Marihuana, das in durchsichtigen Plastikbeuteln verpackt war. Angesichts seines Zugangs zu dieser Abstellkammer geriet der Mieter ins Visier der Ermittler.

Bereits ein Jahr später, am 4. September 2024, wurde die Situation ernst für den Familienvater. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung entdeckten die Polizisten eine größere Menge Rauschgift. Der 40-Jährige war bereits durch frühere Drogenvergehen bekannt; seit er 15 Jahre alt war, hatte er regelmäßig Haschisch konsumiert und später auch andere Drogen wie Ecstasy und Amphetamine eingenommen. Um seinen Drogenkonsum zu finanzieren, war er in den Drogenhandel eingestiegen, was bereits zu mehreren Verurteilungen geführt hatte, einschließlich einer sechsjährigen Haftstrafe im Jahr 2009.

Im Jahr 2021 geriet der Mann erneut in die Drogenszene und sah sich mit Schulden konfrontiert, die er durch den Verkauf weiterer Drogen begleichen wollte. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler nicht nur Marihuana, sondern auch LSD, Kokain, Ecstasy, Amphetamine und Ketamin, sowie Barvermögen in Höhe von 437 Euro. Der Verdächtige gestand sofort, dass er beabsichtigte, die Drogen weiterzuverkaufen.

Ein entscheidender Punkt in diesem Fall war das Auffinden eines Springmessers während der Durchsuchung. Da dieses Messer griffbereit in einer Schublade lag und der Angeklagte behauptete, es könnte zur Verteidigung dienen, sahen die zuständigen Richter dies als Indiz für bewaffneten Drogenhandel an. Für diese Straftat sieht das Gesetz Strafen von fünf bis 15 Jahren vor. Der 40-Jährige wurde letztlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt, da die Richterinnen ihm nicht glaubten, dass das Messer keine Verteidigungsfunktion für ihn hatte und er es unschuldig erstanden hatte.

Die Entwicklung des Falls wirft ein Licht auf die Problematik des Drogenhandels, insbesondere im Zusammenhang mit der Kriminalitätsbekämpfung in der Region. Die regelmäßigen Überprüfungen und Durchsuchungen durch die Polizei sind wesentliche Maßnahmen im Kampf gegen Drogenkriminalität, um solche Geschehnisse frühzeitig zu verhindern und die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten.

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