Telekom-Drosselung: Verbraucherschützer warnen vor ungerechten Praktiken

Telekom sorgt mit Drosselung für Unmut bei Vertragskunden
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Die aktuelle Praxis der Deutschen Telekom, die Drosselung von Datenverbindungen trotz angeblich unbegrenzter Tarife, sorgt zunehmend für Unmut unter den Kunden. Verbraucherschützer sind alarmiert und kritisieren die Praktiken des Anbieters, insbesondere bei den sogenannten „Unlimited“-Tarifen, die nun nicht mehr das versprechen, was sie anpreisen.
Hintergrund der Drosselungspraktiken
Der deutsche Mobilfunkmarkt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark entwickelt. In einer Zeit, in der zahlreiche Anbieter um die Gunst der Kunden buhlen, haben gesetzliche Regelungen innerhalb der EU dazu beigetragen, die Neutralität und Stabilität der Netze zu gewährleisten. Dennoch führt die Notwendigkeit, die Netzinfrastruktur zu schützen, dazu, dass Anbieter wie die Telekom Drosselungen vornehmen müssen, um eine Überlastung zu vermeiden.
Wer ist betroffen?
Besonders betroffen sind Kunden, die für „Unlimited“-Tarife bezahlt haben und die nun mit Drosselungen konfrontiert werden. Auch im Rahmen von Vertragsbedingungen wird auf Drosselungen hingewiesen, insbesondere bei der Nutzung von SIM-Karten in Routern. Diese Einschränkungen sind nicht neu, haben sich jedoch seit dem 1. April 2025 verschärft, was viele Kunden verärgert hat. Die Telekom empfiehlt, mehrere SIM-Karten zu verwenden, um die Netzwerkbelastung zu umgehen, was für die Nutzer jedoch keine echte Lösung darstellt.
Kritik von Verbraucherschützern
Die Verbraucherschutzorganisation VZBV hat die Telekom scharf kritisiert und spricht von möglichen Verletzungen der Netzneutralität. Der Vorwurf ist, dass durch spezielle Maßnahmen zur Drosselung eine künstliche Knappheit an Bandbreite geschaffen wird, die vor allem kleineren Internetdienstleistern und Privatkunden schadet. Zudem berichten Kunden in verschiedenen Foren von erhöhten Problemen mit langsamen Ladezeiten und einer unzureichenden Datenübertragung, insbesondere zu Stoßzeiten.
Rechte der Kunden
Kunden, die unter diesen Bedingungen leiden, haben mehrere Optionen, darunter die Ausübung eines Sonderkündigungsrechts, falls die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden. Experten raten den Betroffenen, dem Anbieter eine Frist zur Behebung der Probleme zu setzen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Zudem können bei anhaltenden Störungen Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden.
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