Landesweite Regelungen für kassenlose Supermärkte: Ein neue Zukunft für NRW?

NRW-Handel will rechtssichere Sonntagsöffnung für Automatengeschäfte
Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen setzt sich für klare, landesweite Regelungen ein, die eine Öffnung von automatisierten Verkaufsläden an Sonntagen ermöglichen. Insbesondere in ländlichen Regionen sieht man in kassenlosen, digitalen Kleinstsupermärkten eine wertvolle Ergänzung zur Nahversorgung. Laut Peter Achten, dem Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands NRW, ist es entscheidend, dass diese Verkaufsstellen 24/7 betrieben werden können, um rentabel zu sein und nicht aufgrund ungünstiger Vorschriften sonntags geschlossen bleiben zu müssen.
In einem kürzlich gefällten Urteil hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster bereits zugunsten eines Automatenkiosk-Betreibers entschieden, der seinen Betrieb sonntags öffnen wollte. Dieses Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit einer einheitlichen und rechtssicheren Regelung für den Betrieb von Automatenverkaufsstellen. Achten fordert von der Landesregierung, die Genehmigungspraxis zu vereinheitlichen, um rechtliche Unsicherheiten für Geschäftsinhaber und Kommunen zu beseitigen.
Zusätzlich hat die FDP-Fraktion im Landtag einen Gesetzentwurf entworfen, der vorsieht, dass Verkaufsautomaten bis zu einer Fläche von 120 Quadratmetern, die ausschließlich Artikel des täglichen Bedarfs anbieten, auch an Sonntagen zugänglich sind. Diese Automaten sollen vollständig automatisiert funktionieren, sodass kein Personaleinsatz erforderlich ist. Der kommunalpolitische Sprecher der FDP, Dirk Wedel, betont die Notwendigkeit, Versorgungslücken zu schließen, ohne den Sonntagsschutz zu beeinträchtigen.
Die Argumentation, dass die Technologie mit einem automatisierten Zugang und Bezahlprozess den Sonntagsschutz respektiert, wird durch zahlreiche Beispiele aus anderen Bundesländern gestützt, wo solche Automatenshops erfolgreich betrieben werden. Die CDU hat ähnliche Ansätze unterstützt, deplazierte Bestimmungen in der heutigen Zeit zu hinterfragen und auf moderne Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.
Eine schnelle gesetzliche Regelung wird von allen Beteiligten erwartet, um den rechtlichen Spielraum für innovative Einzelhandelskonzepte zu schaffen. In einer sich wandelnden Handelslandschaft ist es unerlässlich, sowohl den Bedürfnissen der Verbraucher als auch den neuen technologischen Möglichkeiten gerecht zu werden.
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