Verbraucherschützer rügen Telekom: Drosselungen trotz Unlimited-Tarifen

Telekom löst mit Drosselung Ärger bei Vertragskunden aus
Die Deutsche Telekom steht in der Kritik wegen einer Drosselung der Internetgeschwindigkeit, die vor allem Nutzer von „Unlimited“-Tarifen betrifft. Trotz der Tatsache, dass diese Tarife unbegrenztes Datenvolumen versprechen, erleben zahlreiche Kunden Einschränkungen, die nicht vorhersehbar waren. Verbraucherschützer äußern Bedenken hinsichtlich der Praktiken des Unternehmens, welche der Netzneutralität widersprechen könnten.
In den letzten Jahren hat sich der Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt erheblich verschärft. Es stehen zahlreiche Anbieter zur Verfügung, und besonders seit der Einführung stabiler Mobilfunknetze in den 2000er Jahren haben sich die Tarife weiterentwickelt. Kunden müssen jedoch zunehmend mit Herausforderungen in Bezug auf die Verfügbarkeit und Qualität der Datenverbindungen umgehen, was teilweise auf steigende Kosten und Netzüberlastungen zurückzuführen ist.
Regulierungen und Drosselungspraktiken
Die EU hat Maßnahmen eingeführt, um die Qualität der Telekommunikationsdienste zu sichern, einschließlich der Verordnung 2015/2120, die den Zugang zum offenen Internet regelt. Allerdings ermöglicht diese Verordnung Mobilfunkanbietern, unter bestimmten Bedingungen Drosselungsmaßnahmen zur Netzstabilisierung einzuführen. Dies hat in einigen Regionen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, bereits zu gravierenden Netzwerkstörungen geführt.
Betroffene Kunden und deren Herausforderungen
Kunden, die eine SIM-Karte in einem Router verwenden, sind besonders betroffen. Ein signifikanter Anstieg der Drosselungen wurde seit April 2025 festgestellt, wobei Kunden allein aufgrund der Seriennummer ihrer Geräten Einschränkungen hinnehmen müssen. Technisch bedingte Überlastungen resultieren oft in langsamen Ladezeiten, vor allem während der Spitzenzeiten, was die Nutzererfahrung erheblich beeinträchtigt.
Rechtliche Schritte und Verbraucherrechte
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Telekom aufgefordert, die gegenwärtigen Praktiken zu überdenken, da sie potenziell gegen die Richtlinien zur Netzneutralität verstoßen. Kunden, die unter Drosselung leiden, haben das Recht auf ein Sonderkündigungsrecht und sollten in der Lage sein, einen entsprechenden Vertrag zu beenden. Experten empfehlen, dem Anbieter Fristen zur Behebung der Probleme zu setzen, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.
Die Situation rund um die Drosselung bei der Telekom wirft ernsthafte Fragen über die Fairness im deutschen Mobilfunkmarkt auf. Die Reaktionen der Verbraucher zeigen, dass eine klare Kommunikation und ein höherer Schutz der Nutzerrechte entscheidend sind, um das Vertrauen in die Anbieter aufrechtzuerhalten.
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