Waldbröl: Schuss-Prozess könnte für Angeklagten vorzeitig enden

Ein 30-Jähriger gesteht vor Gericht Schussabgabe auf Bekannten in Waldbröl. Mögliche frühe Entlassung nach "qualifiziertem Geständnis" im Prozess um gefährliche Körperverletzung.
Ein 30-Jähriger gesteht vor Gericht Schussabgabe auf Bekannten in Waldbröl. Mögliche frühe Entlassung nach "qualifiziertem Geständnis" im Prozess um gefährliche Körperverletzung. (Symbolbild/NAG)

Waldbröler gesteht Schussabgabe auf seinen Bekannten

Ein 30-jähriger Angeklagter steht im Zentrum eines Verfahrens am Bonner Landgericht, das sich mit einem Vorfall vom 19. Januar des letzten Jahres in Waldbröl befasst. Der Mann ist beschuldigt, einem Bekannten ins Bein geschossen zu haben, was zu einer schweren Verletzung führte. Die Anklage wirft ihm gefährliche Körperverletzung sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor.

Den Informationen zufolge ereignete sich der Vorfall frühmorgens auf einem Parkplatz, wo der Angeklagte gemeinsam mit dem späteren Opfer und weiteren Bekannten in einen Streit verwickelt wurde. In der hitzigen Auseinandersetzung zog der Angeklagte eine Waffe und gab mehrere Schüsse ab. Zunächst soll er auf den Boden geschossen haben, bevor er versuchte, das Opfer in die Brust zu treffen. Als dies misslang und das Opfer die Waffe abwehren konnte, wurde ein Schuss in den Unterschenkel abgegeben, der zu einer schweren Knochenverletzung führte.

Details des Vorfalls

Der Verteidiger räumte ein, dass der Angeklagte während des Vorfalls unter dem Einfluss von Drogen stand. Der Angeklagte selbst gab jedoch an, motiviert von einem Hilferuf einer Bekannten zum Parkplatz gefahren zu sein. Während seiner Aussage erklärte er, dass seine initiale Absicht darin bestand, die Situation zu schlichten, bis er durch Provokationen des Opfers, das ihn aufforderte zu schießen, zu einer impulsiven Handlung verleitet wurde.

Die Aussage des Angeklagten wirft Fragen über die Glaubwürdigkeit seines Geständnisses auf, insbesondere im Hinblick auf widersprüchliche Erklärungen. Eine Zeugin, die ebenfalls an dem Vorfall beteiligt war, habe sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen, was die Klärung der genauen Umstände weiter erschwert.

Rechtliche Konsequenzen und mögliche Entlassung

Der Prozess hat bereits ernsthafte rechtliche Konsequenzen für den Angeklagten, der sich auch noch in weiteren rechtlichen Verfahren verantworten muss. Nach der Auseinandersetzung floh er aus Deutschland und hielt sich in der Türkei und anschließend in Georgien auf, wo er schließlich aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen wurde. Seine Zeit in der Haft könnte sich begünstigend auf das Urteil auswirken, da die Haftbedingungen dort eine Anrechnung seiner Haftzeit in einem Verhältnis von eins zu drei ermöglichen könnten.

Im Rahmen eines möglichen Deals könnte der Angeklagte bereits Ende des Monats auf freien Fuß kommen, sofern er ein „qualifiziertes Geständnis“ ablegt. Diese Aussicht wirft jedoch zahlreiche rechtliche und moralische Fragen auf bezüglich der Verantwortlichkeit und der Schwere der Tat.

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