Tübingen plant drastische Steuererhöhung – Gemeinderat entscheidet!
Tübingen plant drastische Steuererhöhung – Gemeinderat entscheidet!
Tübingen, Deutschland - In Tübingen stehen wichtige Entscheidungen auf der Tagesordnung, denn Oberbürgermeister Boris Palmer plant eine rückwirkende Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer. Diese Maßnahme soll laut ihm ab dem 1. Januar 2025 greifen und ist erforderlich, um eine Haushaltslücke von 7,6 Millionen Euro zu schließen. Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll hierbei von 270 auf 360 Prozent steigen, was der Stadt Mehreinnahmen von 6,3 Millionen Euro bescheren würde. Zusätzlich ist eine Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von 390 auf 400 Prozent vorgesehen, die 1,3 Millionen Euro einbringen soll. Der Gemeinderat wird am Donnerstagabend darüber entscheiden, berichtete die Süddeutsche Zeitung.
Eine solche Anpassung ist nicht ohne Grund: In Baden-Württemberg haben nahezu 96 % der Gemeinden im ersten Quartal 2025 ihre Hebesätze der Realsteuern geändert. Diese Veränderungen sind Teil der Grundsteuerreform, die zum Jahresbeginn in Kraft trat. Die aktuelle Bemessungsgrundlage macht einen direkten Vergleich mit den Vorjahreswerten schwierig, wie die Statistik Baden-Württemberg feststellte. Es ist nicht zu übersehen, dass Gemeinden wie Fahrenbach und Forchheim mit drastischen Erhöhungen von bis zu 50 Prozentpunkten auf sich aufmerksam machten.
Finanzielle Überlebensfrage für Tübingen
Palmer betont, dass die Erhöhung dringend erforderlich ist, da die Stadt befürchtet, ohne diese Anpassung keine neuen Kreditermächtigungen zu erhalten. Damit stünden laufende Bauvorhaben auf der Kippe. Eine realistische Steuererhöhung von etwa 4,3 Millionen Euro würde auf weniger als 10 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat hinauslaufen. Dennoch stößt diese Maßnahme bei einigen Bürgern und Unternehmen auf Widerstand. Der Bund der Steuerzahler sieht durch die Erhöhung negative Folgen für die Betroffenen.
In Tübingen hat der Gemeinderat ursprünglich einen zu niedrigen Hebesatz beschlossen, wodurch die Grundsteuer um etwa 10 Prozent oder 2 Millionen Euro unbeabsichtigt gesenkt wurde. Ab 2025 gilt eine neue Berechnungsmethode für die Grundsteuer, die vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde. In unserem Bundesland kommt dabei das Bodenwertmodell zum Einsatz, das sich auf die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert stützt, erläutert die Finanzverwaltung Baden-Württemberg.
Die neue Grundsteuer C
Die Veränderungen beschränken sich nicht nur auf bestehende Steuern; auch der neu eingeführte Hebesatz der Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke hat in Tübingen inzwischen einen Hebesatz von 540 % erreicht. Dies zeigt, wie die Gemeinden versuchen, sich den neuen Bedingungen und Anforderungen anzupassen, weil sie weiterhin finanzielle Spielräume benötigen.
Die Entscheidungen, die nun in Tübingen anstehen, sind also mehr als nur einfache Steueranpassungen. Sie betreffen direkt die finanzielle Stabilität der Stadt und ihrer Bewohner. Ein guter Grund, genau hinzusehen, was die Gemeinderäte am Donnerstagabend beschließen werden.
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Ort | Tübingen, Deutschland |
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