Bundestag beschließt Milliarden für Unternehmensinvestitionen!

Bundestag beschließt Milliarden für Unternehmensinvestitionen!
Am heutigen Tag, dem 26. Juni 2025, trifft der Bundestag eine bedeutsame Entscheidung, die weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben könnte. Der Gesetzentwurf über umfangreiche Steuerentlastungen, der darauf abzielt, Unternehmen zu mehr Investitionen in moderne Technologien zu bewegen, steht auf der Agenda. Laut Kurier könnte es sich dabei um ein „Investitionssofortprogramm“ handeln, das Firmen anregen soll, Geld in neue Maschinen und Elektrofahrzeuge zu investieren.
Die geplanten Maßnahmen beinhalten unter anderem eine erweiterte Abschreibungsmöglichkeit für betrieblich genutzte Maschinen. Ab sofort können Unternehmen Ausgaben degressiv bis zu 30 Prozent von der Steuer absetzen, und das nicht nur im laufenden Jahr, sondern auch in den zwei folgenden Jahren. Damit soll ein echter Anreiz geschaffen werden, auf die oft notwendigen Modernisierungen zu setzen. Allerdings ist diese Abschreibung befristet, was bedeutet, dass die Vorteile im Laufe der Zeit abnehmen werden.
Rund um die Körperschaftsteuer
Ein weiteres spannendes Thema ist die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer. Ab 2028 wird der Steuersatz von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent bis 2032 reduziert. Dies wurde im Rahmen eines Koalitionsvertrags der Union und der SPD beschlossen, der am 9. April 2025 verabschiedet wurde. Ziel ist es, durch den sogenannten „Investitions-Boost“ eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen zu erreichen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, wie Haufe berichtet.
Ein attraktives Angebot gibt es auch für den Kauf von Elektrofahrzeugen. Unternehmen, die betrieblich genutzte Elektroautos anschaffen, können 75 Prozent der Kosten im ersten Kaufjahr steuerlich geltend machen. Dies sorgt nicht nur für eine schnellere Umstellung auf umweltfreundliche Fahrzeuge, sondern auch für eine spürbare Entlastung der Betriebskosten.
Finanzielle Auswirkungen und öffentliche Haushalte
Allerdings müssen wir uns auch der Kehrseite der Medaille bewusst sein: Die geplanten Steuersenkungen werden die öffentlichen Haushalte stark belasten. Schätzungen zufolge wird der Bund rund 48 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verlieren. Gemeinden sind besonders betroffen, da sie mit einem Rückgang von 13,5 Milliarden Euro rechnen müssen. Der Bund hat jedoch zugesichert, die Steuerausfälle der Kommunen bis 2029 über die Verteilung der Mehrwertsteuereinnahmen auszugleichen.
In der Zeit zwischen 2026 und 2029 sollen zusätzlich acht Milliarden Euro in Bildungseinrichtungen und das Gesundheitswesen investiert werden. Dies halte die kommunale Daseinsvorsorge aufrecht und zeigt, dass trotz der notwendigen Steuerentlastungen auch in soziale Bereiche investiert wird.
Stärken durch Forschung und Entwicklung
Des Weiteren plant die Regierung, die Forschungszulage auszuweiten und attraktiver zu gestalten. Die Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen wird angehoben, und es werden neue Gemein- und Betriebskosten berücksichtigt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Innovationskraft der Unternehmen zu fördern und den Standort Deutschland weiter zu stärken, wie es in der Übersicht des Gesetzentwurfs des KPMG zu entnehmen ist.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass der Bundestag mit diesen Gesetzesvorhaben ein sehr ambitioniertes Programm auf die Beine stellt. Ob die geplanten Maßnahmen tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten und wie Unternehmen darauf reagieren, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die kommenden Monate entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands sein werden.