Unbekannte Abbuchungen: Offenbacherin fordert Recht von HUK Coburg!

Unbekannte Abbuchungen: Offenbacherin fordert Recht von HUK Coburg!
Ein unglücklicher Vorfall hat in Offenbach für Aufregung gesorgt: Luise Hornbach entdeckte auf ihrem Konto fünf unberechtigte Abbuchungen von rund 2.000 Euro durch die HUK Coburg. Trotz ihrer Nicht-Kundenbeziehung zur Versicherungsgesellschaft geriet sie in eine helle Aufregung, als sie die unrechtmäßigen Transaktionen auf ihren Kontoauszügen bemerkte. Die HUK Coburg, als einer der großen Player im Versicherungswesen, sorgte damit für einen unerwarteten Fehler in ihren Zahlungsprozessen. op-online.de berichtet, dass Hornbach vergeblich versuchte, die Ungereimtheiten telefonisch zu klären und letztendlich erst durch schriftliche Anfragen eine Antwort erhielt.
Die HUK räumte schließlich ein, dass es sich um eine „offensichtliche Fehlbuchung“ handelte, die durch einen Eingabefehler bei der IBAN verursacht wurde. Teile von Hornbachs IBAN stimmten mit der eines echten HUK-Kunden überein. In der Folge wurde das falsch abgebuchte Geld auf den Cent genau erstattet, jedoch ohne Zinsen oder andere monetäre Wiedergutmachungen, was den Ärger bei Hornbach nur verstärkte. Als kleine Entschuldigung wurde ihr eine Trinkflasche mit HUK-Werbung überreicht, was sie wenig erfreute. Ein HUK-Sprecher entblößte zudem, dass man vor einer Stellungnahme zu dem Fall eine schriftliche Einverständniserklärung von Hornbach anfordere, was die Dinge nicht einfacher machte.
Rechtliche Aspekte der Fehlbuchung
Der Fall wirft nicht nur Fragen zur internen Kontrolle bei der HUK auf, sondern auch zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Abbuchungen. Versicherungswirtschaft-heute.de ergänzt, dass HUK Coburg gemäß der aktuellen Gesetzeslage für die falsche Abbuchung haftbar ist. Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist für SEPA-Lastschriften derzeit keine Namensprüfung notwendig; die IBAN allein reicht für Abbuchungen. Allerdings wird sich die Rechtslage ab dem 9. Oktober 2025 ändern, wenn die Prüfung der IBAN auch den Namen des Kontoinhabers mit einbezieht. Das könnte ähnliche Vorfälle in Zukunft verhindern.
In ihrem Bemühen, Transparenz zu schaffen, hat die HUK Coburg Hornbach zudem 50 Euro für eventuelle Zinsverluste erstattet, obwohl sie selbst keine Ansprüche auf Zinsen geltend gemacht hatte. Sollte der entstandene Schaden höher ausfallen, bietet die Versicherung an, die Differenz nachzuzahlen.
Kundenservice und Fehlerkultur
Wie aus dem Vorfall hervorgeht, stellt sich auch die Frage nach der Kundenkommunikation und dem Service bei HUK. Luise Hornbach war zunächst enttäuscht über die mangelhafte Erreichbarkeit des Kundenservices. Ein telefonischer Versuch zur Klärung des Vorfalls blieb zunächst unbeantwortet. Insbesondere große Unternehmen sollten ein gewisses Maß an Erreichbarkeit und Kundenorientierung aufrechterhalten, um Missverständnisse und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Ob die HUK zukünftig ihre Prozesse anpassen wird, um solche Fehler zu vermeiden, bleibt abzuwarten. Die bemerkenswerte Kombination aus technischer Fehlbuchung und unzureichenden Kommunikationswegen wirft ein schlechtes Licht auf ein Unternehmen, das im Herzen von Deutschlands Versicherungsmarkt operiert. Ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen zeigt, wie wichtig präzise Abläufe bei der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren sind, um ähnliche Vorfälle zu verhindern.
Für Hornbach bleibt nun zu hoffen, dass derartige Pannen nicht die Regel, sondern eine Ausnahme bleiben. Es scheint, als ob sie durch ihren Vorfall nicht nur ihr eigenes Geld zurückbekommen hat, sondern auch ein wenig Licht auf die Notwendigkeit guter Kommunikation und fehlerfreier Prozesse in der Versicherungsbranche werfen konnte.