Waffenalarm am Flughafen München: Passagier mit Pistole erwischt!

Waffenalarm am Flughafen München: Passagier mit Pistole erwischt!
Die Bundespolizei hat am 26. Juni 2025 am Flughafen München einen 61-jährigen Deutschen in eine rechtliche Zwangslage gebracht, als er versuchte, mit einer Schusswaffe in die USA zu reisen. Der Mann wollte nach San Diego fliegen und hatte dazu eine Pistole der Marke „Unceta Y Compania S.A.“ sowie zwei leere Magazine bei sich. Doch während andere Reisende ihre Bordkarten zogen, klopften bei ihm die Alarmglocken.
Nach Angaben der Merkur gab der Mann an, die Waffe von seinem verstorbenen Großvater geerbt zu haben und plante, sie dauerhaft in die USA mitzunehmen. Er berief sich auf die Monatsfrist zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Erben gemäß §20 des deutschen Waffengesetzes. Allerdings versteht sich die Regelung nicht als Freibrief für das Mitführen oder die Ausfuhr von Waffen.
Strenge Gesetze und unerlaubter Besitz
Ein kurzer Blick in die Presseportal Informationen zeigt, dass die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen unerlaubten Besitzes und Führens einer Schusswaffe einleitete. Dies geschah auch, weil eine Überprüfung im Nationalen Waffenregister ergab, dass die Pistole nicht registriert war. Somit wurde der Besitz dieser Waffe durch seinen Großvater als unrechtmäßig eingestuft.
In Deutschland sind die Anforderungen an den Besitz von Schusswaffen bekanntlich streng geregelt. Laut den Erläuterungen auf der Seite Waffen Dietzel müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Waffenlizenz zu erwerben. Dazu gehören etwa der Nachweis eines legitimen Grundes, das Bestehen von Sicherheitstrainings und Hintergrundüberprüfungen. Außerdem ist der Besitz nicht registrierter Waffen strengstens verboten.
Konsequenzen für den Reisenden
Der 61-Jährige sah sich folglich nicht nur mit einem Strafverfahren konfrontiert, sondern auch mit einer Sicherheitsleistung von 500 Euro. Die Waffe sowie die Magazine wurden beschlagnahmt. Nach den polizeilichen Maßnahmen durfte er den Flughafen jedoch wieder verlassen und möglicherweise auf einen weiteren Lebensabschnitt ohne die Schusswaffe zurückblicken.
Die strengen Waffengesetze in Deutschland, die historische und kulturelle Wurzeln haben, zielen vor allem darauf ab, die öffentliche Sicherheit zu garantieren. Anders als in den USA oder anderen Ländern, wo die Gesetze teils lockerer sind, ist in Deutschland ein verantwortungsvoller Umgang mit Schusswaffen unerlässlich. Der gesamte Vorfall am Flughafen München dürfte ein weiterer Weckruf für Reisende sein, die ihre rechtlichen Kenntnisse in Bezug auf Waffen und deren Transport im In- und Ausland überprüfen sollten.