Anklage gegen Narkosearzt: Tod einer Patientin erschüttert Berlin!
Berlin-Kreuzberg, Deutschland - Ein 78-jähriger Narkosearzt steht heute vor dem Berliner Landgericht, um sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verantworten. Der Prozess, der um 9.00 Uhr begann, könnte auch zur Anklage des versuchten Verdeckungsmordes durch Unterlassen führen. Hintergrund ist der tragische Fall einer 59 Jahre alten Patientin, die am 27. Januar 2020 aufgrund von Rückenproblemen in einem Berliner Krankenhaus in Behandlung war, wo der Arzt zur Durchführung einer Vollnarkose hinzugezogen wurde. Tagesspiegel berichtet, dass der Orthopäde den Anästhesisten bat, ein Schmerzmittel unter Vollnarkose zu verabreichen.
Bei der Durchführung der Narkose wird dem Arzt vorgeworfen, die Vitalfunktionen der Patientin nicht ausreichend überwacht und damit einen Atem- und Herzstillstand über mehrere Minuten hinweg nicht bemerkt zu haben. Diese gravierenden Vorwürfe wurden in der Anklage detailliert ausgeführt, die auch feststellt, dass der Angeklagte die behandelnden Notärzte und anderen Ärzte im Krankenhaus nicht ausreichend über den bisherigen Behandlungsverlauf informierte.
Der Verlauf der Tragödie
Nach der misslungenen Narkose wurde die Patientin reanimiert, fiel jedoch in ein Wachkoma und verstarb Ende April 2020 an einer Lungenentzündung. Berichten zufolge soll sie zudem an einer Covid-19-Infektion gelitten haben. Der Fall wirft ernste Fragen über die Standards in der Anästhesie auf. Der Arzt wird beschuldigt, sich nicht über den Gesundheitszustand der Patientin informiert zu haben und sogar das Einverständnis für die Narkose von ihrer Tochter einholen zu wollen, obwohl er nicht befugt war, dies zu tun. Berliner Zeitung hebt hervor, dass die Verantwortungsbereiche in solchen Fällen oft sehr komplex sind und individuelle Haftung zur Debatte steht.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst nur Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, doch die Schwurgerichtskammer sieht auch einen möglichen versuchten Mord durch Unterlassen. Der Prozess ist für bis zu 13 Verhandlungstage angesetzt, die bis zum 17. Juli 2024 durchgeführt werden sollen. Ein Urteil könnte somit zur Mitte des Jahres 2024 gefällt werden.
Haftungsfragen im Krankenhaus
Die rechtlichen Implikationen solcher Fälle sind vielschichtig. Nach den allgemeinen Standards haftet in der Regel der Krankenhausträger für Fehler, die im Rahmen eines Behandlungsvertrages gemacht wurden. Bei einem totalen Krankenhausvertrag kann jedoch die individuelle Verantwortlichkeit des Arztes zur Anwendung kommen, besonders wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Raum stehen. Ärzteblatt erklärt, dass Ärzte oft nicht nur vom Krankenhausträger, sondern auch direkt von Patienten verklagt werden können.
Die Risiken für Ärzte, insbesondere im Bereich der Anästhesie, sind erheblich und erfordern eine eingehende Prüfung der Haftungsschutzmöglichkeiten. Im konkreten Fall des Narkosearztes könnte es eine besonders schwere Last sein, die im Zusammenhang mit den erlittenen Konsequenzen aus der Narkose steht. Das Verfahren wird somit nicht nur die Schuldfrage klären, sondern auch eine wichtige Rolle für die künftige Praxis im Umgang mit Anästhesiefällen spielen.
Details | |
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Vorfall | Körperverletzung |
Ort | Berlin-Kreuzberg, Deutschland |
Verletzte | 1 |
Quellen |