Hundeangriff in Ingolstadt: Radfahrer verletzt, Halter in der Pflicht!

Hundeangriff in Ingolstadt: Radfahrer verletzt, Halter in der Pflicht!
Am 30. Juni 2025 kam es in Ingolstadt zu einem Vorfall, der zeigt, wie schnell es bei der Begegnung von Hunden zu unerwarteten Ereignissen kommen kann. Ein 30-jähriger Radfahrer war auf der Schlüterstraße unterwegs, während sein eigener Hund brav an der Leine lief. Plötzlich, ohne Vorwarnung, raste ein fremder Hund aus einem angrenzenden Grundstück heraus und griff den an der Leine geführten Hund des Radfahrers an. In dem Versuch, die beiden Hunde voneinander zu trennen, stürzte der Radler und zog sich leichte Verletzungen zu. Dabei biss ihn der angreifende Hund in einen Finger. Der Vorfall ereignete sich gegen 14:30 Uhr, doch der Radfahrer wünschte vor Ort keine ärztliche Versorgung.
Was sich zunächst wie ein harmloser Vorfall anhört, kann jedoch rechtliche Konsequenzen für den Halter des angreifenden Hundes haben. Wie anwalt.de ausführlich erklärt, kann es bei einem Hundebiss sehr schnell zu einem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung kommen. Der Halter hätte möglicherweise seinen Hund nicht ausreichend kontrolliert oder gesichert, was die Grundlage für strafrechtliche Konsequenzen sein kann.
Rechtslage rund um Hundebisse
Was bedeutet eigentlich fahrlässige Körperverletzung? Gemäß § 229 StGB wird dieser Vorwurf erhoben, wenn durch mangelnde Sorgfaltspflicht eine unbeabsichtigte Verletzung einer anderen Person verursacht wird. Ein typisches Beispiel: Der Hund war nicht angeleint und biss einen Passanten oder entkam durch ein offenes Tor. In solchen Fällen kann der Halter für die Sicherheit seines Hundes zur Verantwortung gezogen werden. Er muss beweisen, dass er alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, was 222-stgb.de eindrücklich darstellt.
Ebenfalls entscheidend sind die möglichen rechtlichen Folgen eines solchen Vorfalls. Der Halter des Hundes könnte mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren rechnen und muss davon ausgehen, dass Zivilforderungen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld laut werden. Vielleicht noch gravierender sind die Maßnahmen, die von den Ordnungsbehörden ergriffen werden könnten, wobei eine Maulkorb- oder Leinenpflicht angeordnet werden kann.
Verteidigungsstrategien für Hundehalter
Für Hundehalter ist es daher von größter Bedeutung, gut informiert zu sein, wie sie sich im Falle eines Vorwurfs verteidigen können. Eine vielversprechende Verteidigungsstrategie kann beispielsweise sein, die Sorgfaltspflicht zu überprüfen oder das Mitverschulden des Geschädigten in Betracht zu ziehen. Eine professionelle rechtliche Vertretung ist ein unerlässlicher Schritt, um die eigenen Interessen effektiv zu wahren, wie in dem Bericht von pfaffenhofen-today.de thematisiert.
Je nachdem, wie kompliziert die Situation ist, können die Verteidigungskosten zwischen 700 und 1.500 Euro liegen, wobei eine Rechtsschutzversicherung hier in der Regel hilfreich sein kann.
Auch wenn es im Moment ruhig aussieht, sollte man immer die Verantwortung für das eigene Tier im Hinterkopf behalten. Ein guter Hundebesitzer weiß, dass die Prävention von Vorfällen, die zu Verletzungen führen können, nicht nur für andere wichtig ist, sondern auch für die eigene Sicherheit und die des geliebten Vierbeiners.