Denise muss Geburtstagsfeier am Schliersee absagen – Grillverbot gilt!

Denise muss Geburtstagsfeier am Schliersee absagen – Grillverbot gilt!
Der 18. Juni 2025 wird für die 17-jährige Denise Gerber ein besonderer Tag, doch die Feier an ihrem Geburtstag gestaltet sich alles andere als einfach. Denise hatte geplant, ihren 18. Geburtstag am Freibadeplatz am Westufer des Schliersee zu feiern. Der Platz ist nicht nur malerisch, sondern bietet auch Grillmöglichkeiten und gilt als beliebter Ort für private Feiern. Doch ein Schild am Platz sorgt für Verwirrung: Grillen und offenes Feuer sind hier ohne Genehmigung verboten. Wie Merkur berichtet, fragten Denise und ihr Vater Fred bei der Gemeinde nach einer Genehmigung. Diese wurde jedoch abgelehnt.
Der Grund für die Absage? Die Gemeinde hat in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit Feierlichkeiten am Badeplatz gemacht – vor allem in Bezug auf Müll und liegen gelassene Glasflaschen. Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer betont, dass die Gemeinde keine “Event-Location” am öffentlichen Platz dulden kann. „Es ist nicht unsere Aufgabe, öffentliche Plätze für private Feiern bereitzustellen“, so Schnitzenbaumer weiter.
Die Vorschriften für Grillen in der Öffentlichkeit
Die Situation rund um Grillen in öffentlichen Anlagen ist nicht nur in Schliersee ein Thema, sondern betrifft viele Städte und Gemeinden. Laut Roland Rechtsschutz sind in den meisten öffentlichen Parks und Anlagen Grillen und co. grundsätzlich verboten. Einige Gemeinden bieten jedoch spezielle Grillplätze an, die oft mit Tischen, Bänken und sanitären Anlagen ausgestattet sind. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden über die jeweiligen Vorschriften zu informieren.
Markus Hannen, ein Rechtsanwalt, erklärt, dass Grillen auch in unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein kann. Ist eine Straßenordnung vorhanden, kann ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt bestehen, wäre es zumindest theoretisch möglich. Um jedoch unliebsamen Überraschungen und möglichen Geldbußen entgegenzuwirken, sollten die speziellen Regelungen der jeweilen Kommune immer eingesehen werden.
Bußgelder und rechtliche Konsequenzen
Die Strafen für das Missachten eines Grillverbots können recht hoch ausfallen. Laut Bussgeldkatalog können Geldbußen zwischen 30 und 1.000 Euro liegen, je nach Schwere des Verstoßes. In manchen extremen Fällen sogar bis zu 5.000 Euro, insbesondere wenn Schäden an der Natur auftreten. Für das Grillen an öffentlichen Plätzen gilt es, die Beschilderung zu beachten und dafür zu sorgen, dass weder Personen noch Umgebung gefährdet werden. Zudem muss darauf geachtet werden, dass Abfälle umweltgerecht entsorgt werden.
Nach der unerfreulichen Nachricht von der Gemeinde hat Denise ihr Feierkonzept angepasst. Statt einer eigenen Veranstaltung wird sie nun an einem Fest in der Umgebung teilnehmen. Ein weiser Entschluss, um Stress und mögliche Konflikte zu vermeiden. Eine gute Lektion zur Bedeutung von Genehmigungen und der Einhaltung lokaler Vorschriften – besonders wenn es um die geliebte Grillerei geht!