Mildere Strafen für Klima-Aktivisten: Urteil nach Klebe-Aktion in Dresden

Dresden, Deutschland - Am 23. August 2022 klebten sich die Aktivisten Maike Grunst und Jakob Beyer aus Leipzig an die Sixtinische Madonna in der Dresdner Gemäldegalerie Alte Meister. Diese Protestaktion war Teil einer bundesweiten Initiative zur Sensibilisierung für die Gefahren des Klimawandels und führte zur Räumung des gesamten Museums. Ähnliche Aktionen fanden parallel in Städten wie Florenz, Rom, London und Berlin statt. Die beiden Aktivisten gehörten zur mittlerweile aufgelösten Gruppe „Letzte Generation“.

Die Aktion sorgte nicht nur für öffentliches Aufsehen, sondern führte auch zu rechtlichen Konsequenzen. Am 1. Juni 2024 wurden Grunst und Beyer vom Amtsgericht Dresden wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu Geldstrafen von jeweils 600 Euro verurteilt. Diese Strafen akzeptierten sie jedoch nicht und legten Einspruch gegen die Entscheidungen ein. Im September 2024 einigten sich die beiden Aktivisten im Rahmen eines Zivilprozesses mit dem Freistaat Sachsen auf eine Zahlung von 5.500 Euro Schadenersatz, nachdem der Freistaat ursprünglich mehr als 10.000 Euro gefordert hatte, diese Forderungen jedoch nicht belegen konnte.

Verurteilungen und Strafen

In den folgenden Monaten fanden mehrere Gerichtstermine statt. Die Berufung vor dem Landgericht Dresden führte dazu, dass die Strafe für Grunst auf 300 Euro reduziert wurde, während Beyer 1.350 Euro zahlen muss, zuzüglich eines Nötigungsurteils aus Berlin, das sich auf weitere acht Klebeaktionen bezieht. Beyer, der bereits in Bayern Präventivgewahrsam verbüßte, wird sich zudem als Mitglied einer kriminellen Vereinigung verantworten müssen, was die rechtlichen Schwierigkeiten für ihn noch verschärft.

Gesellschaftliche Reaktionen und politische Maßnahmen

Die Aktionen der Klima-Aktivisten haben auch in der Politik für Diskussionen gesorgt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat angekündigt, die Reaktionen der Justiz auf Angriffe auf Kunstwerke zu beobachten und gegebenenfalls gesetzlichen Handlungsbedarf zu prüfen. Aktuelle Gesetzgebung ermöglicht es, sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen für solche Taten zu verhängen. Buschmann wies darauf hin, dass das Werfen von Lebensmitteln auf Kunstwerke als Sachbeschädigung strafbar ist, während Straßenblockaden als Nötigung bestraft werden können.

Die Protestaktion an der Sixtinischen Madonna ist Teil einer breiteren Strategie von Klima-Aktivisten, um die Dringlichkeit des Klimawandels hervorzuheben und die Öffentlichkeit zu Mobilisierungen zu bewegen. Während die rechtlichen Konsequenzen für Grunst und Beyer nun rechtskräftig sind, bleibt abzuwarten, wie die gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit der Klimakrise und ihren Protestformen sich weiterentwickeln wird.

Details
Vorfall Sachbeschädigung
Ursache Klimawandel
Ort Dresden, Deutschland
Festnahmen 2
Schaden in € 5500
Quellen