Wirtschafts-Identifikationsnummer: Neuer Lichtblick für Unternehmer!

Berlin, Deutschland - Ab November 2024 wird die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) schrittweise eingeführt, um die Identifizierung wirtschaftlich tätiger Personen und Organisationen zu optimieren. Die W-IdNr. wird zusätzlich zur bereits bestehenden Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) vergeben und ist für Freiberufler, Selbstständige sowie für abhängig Beschäftigte mit gewerblicher Nebentätigkeit vorgesehen. Ziel dieser Initiative ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden zu vereinfachen sowie die Verwaltungsverfahren zu verbessern. Laut Merkur erfolgt die Vergabe der W-IdNr. durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisch und ohne Antrag, auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde.
Der Startschuss für die Vergabe der W-IdNr. fiel am 1. November 2024, wobei der gesamte Prozess bis Ende November 2026 abgeschlossen werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt hat das Fehlen einer W-IdNr. für Betroffene keine nachteiligen Folgen, und die Angabe dieser Nummer in den steuerlichen Erklärungsvordrucken bleibt bis dahin optional. Die W-IdNr. basiert auf dem Format „DE“ gefolgt von einer 9-stelligen Ziffernfolge und einem individuellen Unterscheidungsmerkmal, das ab -00001 beginnt.
Stufenweise Vergabe
Die Einführung der W-IdNr. erfolgt in mehreren Stufen. Zunächst werden ab November 2024 diejenigen wirtschaftlich Tätigen berücksichtigt, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind. Im dritten Quartal 2025 folgt die Vergabe an weitere wirtschaftlich Tätige, und ab 2026 werden zusätzliche Unterscheidungsmerkmale für Personen und Organisationen mit mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten vergeben. Diese Informationen stammen aus BZSt.
Die W-IdNr. gilt als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer und wird parallel zu bestehenden Identifikationsnummern wie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verwendet. Die USt-IdNr. bleibt weiterhin für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU erforderlich. Zudem können natürliche Personen ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) weiterhin nutzen, die für persönliche Identifikationszwecke dient.
Datenschutz und Aufbewahrung
Ein weiterer wichtiger Aspekt der W-IdNr. ist der Datenschutz. Nur die Finanzbehörden sind berechtigt, persönliche Daten in Verbindung mit der W-IdNr. zu erheben und zu verwenden. Diese Daten werden 20 Jahre nach dem Ende der wirtschaftlichen Tätigkeit gelöscht. Die Verantwortlichkeit für die Vergabe und Verwaltung der W-IdNr. liegt beim BZSt, das eine langfristige Vereinfachung in Steuer- und Verwaltungsverfahren anstrebt.
Schließlich wird die W-IdNr. auch in E-Rechnungen angegeben und muss von Unternehmen ohne USt-IdNr. im Impressum erscheinen, wenn sie bereits zugeteilt wurde. Ü Unternehmen mit sowohl USt-IdNr. als auch W-IdNr. müssen mindestens eine der beiden Nummern in ihrem Impressum angeben. Diese Regelungen spiegeln sich in den Informationen der IHK München wider.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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