US-Regierung verweigert Aktivist die Freilassung zur Geburt seines Sohnes!

New York, USA - Mahmoud Khalil, ein pro-palästinensischer Aktivist und legaler Dauerresident der USA, steht im Zentrum einer kontroversen Diskussion über Abschiebungsverfahren und die Meinungsfreiheit. Khalil wurde am 8. März von den Einwanderungsbehörden in New York festgenommen, während er mit seiner Frau zum Wohnsitz der Columbia University zurückkehrte. Er hatte seine „Green Card“ durch die Heiratsregistrierung mit einer US-Bürgerin im Jahr 2022 erhalten, was ihn zum legalen Dauerresidenten machte. Trotz seiner rechtlichen Situation und des anhaltenden Kampfs um seine Freilassung ereignete sich ein persönlicher Rückschlag, als Khalil nicht an der Geburt seines ersten Kindes teilnehmen konnte.

Noor Abdalla, Khalils Ehefrau, beschuldigt die US-Regierung, gezielt pro-palästinensische Aktivisten zum Schweigen zu bringen. Am Montag gab sie bekannt, dass sie in New York ohne Khalil ihr Kind zur Welt brachte. Sie bezeichnete die Weigerung von US Immigration and Customs Enforcement (ICE), ihm eine vorübergehende Freilassung zu gewähren, als absichtlich und als Versuche, ihrer Familie Leid zuzufügen. „Ich werde weiterhin für Khalils Rückkehr kämpfen“, sagte sie.

Rechtliche Auseinandersetzungen und Vorwürfe

Die Trump-Administration, die verstärkt gegen pro-palästinensische Organisationen und deren Unterstützer vorgeht, hat die Abschiebung Khalils angeordnet und macht ihm vor, Aktivitäten zu leiten, die mit der als terroristisch eingestuften Hamas in Verbindung stehen. Laut Aussage von ICE erhielt Khalil mit der angeblichen Begründung, dass sein Verhalten die US-Bemühungen im Kampf gegen Antisemitismus untergrabe, die Verfügung zur Abschiebung.

Sein Anwalt betont, dass es keine Beweise für die Vorwürfe gibt und argumentiert, dass die Abschiebung eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung darstellt. Khalil, der als prominente Figur in den Protesten gegen den Gaza-Krieg an der Columbia University bekannt wurde, hat einen Masterabschluss in Public Administration erworben und war aktiv in der studentischen Vertretung.

Aktueller Stand und gesellschaftliche Reaktionen

Derzeit befindet sich Khalil in einem Einwanderungsgefängnis in Louisiana. Ein Einwanderungsrichter hatte ursprünglich beschlossen, dass die US-Regierung mit den Abschiebungsverfahren fortfahren kann. Khalils Anwälte haben jedoch Berufung eingelegt und einen vorübergehenden Kobm für seine Abschiebung erreicht. Während die rechtlichen Auseinandersetzungen weitergehen, steigen die Bedenken hinsichtlich der Meinungsfreiheit und der akademischen Freiheit an US-Universitäten, insbesondere angesichts der von der Trump-Administration angestrebten Kürzungen staatlicher Mittel für Institutionen, die sie für das „Versagen“ beim Schutz jüdischer Studenten verantwortlich macht.

Die gegen Khalil laufenden Verfahren und die allgemeinen politischen Maßnahmen der Regierung verursachen Besorgnis bei vielen Menschenrechtlern, die befürchten, dass solch aggressive Durchsetzungsmaßnahmen und die Einschränkungen der Meinungsfreiheit an Universitäten die Demokratie in den USA untergraben könnten. Khalils Fall steht damit stellvertretend für die Herausforderungen, die viele Aktivisten und Bürgerrechtler in einer zunehmend polarisierten politischen Landschaft erleben.

Al Jazeera berichtet, dass Khalil in der Vergangenheit eine aktive Rolle bei Protesten gespielt hat und immer wieder in den Fokus der Behörden geriet. Diese politische Verfolgung wirft einen Schatten auf die aktuellen Debatten über Meinungsfreiheit und politische Aktivisten in den Vereinigten Staaten. AP News vermerkt, dass die Regierung provozierend gegen die Rechte von Aktivisten vorgeht und dies aus Sicht vieler Kritiker als Teil eines beunruhigenden Trends gilt. Wie die taz analysiert, steht Khalils Fall in einem größeren Kontext, der zeigen könnte, wie politische Überzeugungen Auswirkungen auf persönliche Schicksale haben können.

Details
Vorfall Festnahme
Ursache politische Verfolgung, Diskriminierung
Ort New York, USA
Festnahmen 1
Quellen