Pflichtteil nach Hausüberschreibung: Was Geschwister wissen müssen!

Deutschland - Die Übertragung von Eigentum zu Lebzeiten ist für viele Eltern ein bedeutendes Thema. Insbesondere wenn es um das eigene Haus geht, wählen viele den Weg, eines ihrer Kinder als Käufer einzutragen, um die steuerlichen und finanziellen Vorteile zu nutzen. Dies wirft allerdings auch Fragen zur Erbschaft und Pflichtteilen auf. Eltern können ihr Haus zu Lebzeiten an eines ihrer Kinder überschreiben, was eine beliebte Form der Schenkung ist, gleichzeitig jedoch auch Konflikte innerhalb der Familie auslösen kann, insbesondere wenn Geschwister enterbt werden. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch stellt in diesen Fällen eine wichtige rechtliche Grundlage dar.

Geschwister, die im Testament nicht als Erben berücksichtigt werden, haben einen Anspruch auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser ermöglicht es benachteiligten Kindern, trotz Enterbung, einen Teil ihres Erbanspruchs geltend zu machen. Der Anspruch verjährt grundsätzlich nach drei Jahren, jedoch kann diese Frist in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre verlängert werden, wenn die betroffene Person keine Kenntnis von der Enterbung hatte. Laut Ruhr24 erfahren Verbraucher häufig erst beim Tod der Eltern von einer solchen Enterbung, was die Komplexität der Situation verstärkt.

Berechnungsgrundlagen für Pflichtteilsergänzungsansprüche

Wenn ein Elternteil verstirbt, kommt es zur Fälligkeit des Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Bei der Berechnung dieses Anspruchs wird die Zeitspanne zwischen der Schenkung des Hauses und dem Todeszeitpunkt berücksichtigt. Geschwister erhalten bei Schenkungen, die im Sterbejahr der Eltern stattfanden, den vollen Schenkungswert, während dieser Betrag im darauffolgenden Jahr um 10 Prozent sinkt. Beispielsweise beträgt bei einer Schenkung im Jahr 2015 über 400.000 Euro der Pflichtteil im Jahr 2018 noch 80 Prozent des Wertes, was 320.000 Euro entspricht, wie von Vermietet.de aufgezeigt wird.

Die gesetzlichen Erben haben, selbst wenn sie im Testament enterbt wurden, ein grundlegendes Recht auf einen Pflichtteil. Dieses Recht kann lediglich in sehr speziellen Fällen, wie bei schweren Straftaten gegen den Erblasser, verweigert werden. Der Pflichtteilsanspruch beträgt gemäß § 2303 BGB 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils, was bedeutet, dass im Falle eines Testaments, das nur ein Kind als Erben benennt, das zweite Kind Anspruch auf 25 Prozent des Nachlasses hat.

Verjährungsfristen und Dokumentation

Die Verjährungsfristen für Obligationen im Erbrecht sind klar definiert. Der allgemeine Pflichtteilsanspruch verjährt ebenfalls nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbe Kenntnis vom Erbfall erlangt. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch setzt jedoch zusätzliche Dokumentationen voraus, insbesondere wenn es um vorweggenommene Schenkungen geht, die in den letzten zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers erfolgt sind. Die Höhe der Pflichtteilsergänzung hängt eng mit dem Zeitpunkt der Schenkung zusammen.

Erben sollten sich im Falle eines Erbfalls umfassend über ihre Rechte informieren und eventuell einen Fachanwalt für Erbrecht zu Rate ziehen. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch dient dazu, einen gerechten Ausgleich und eine Gleichbehandlung aller Erben sicherzustellen und fördert die Transparenz in der Erbverteilung. Um mögliche Streitigkeiten zwischen Miterben zu vermeiden, ist es ratsam, Schenkungen gut zu dokumentieren und Ansprüche klar zu berechnen, wie es auch Lexis Rechtsanwälte anrät.

Insgesamt bleibt die Regelung des Pflichtteils ein zentrales Thema im deutschen Erbrecht, das sowohl rechtliche als auch familiäre Konsequenzen mit sich bringt. Es ist ein sensibles Feld, das gut durchdacht und geplant sein sollte, um Konflikte zu vermeiden und den rechtlichen Ansprüchen aller Beteiligten gerecht zu werden.

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Ort Deutschland
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