Gericht prüft: Verstößt die Bahn-App DB Navigator gegen Datenschutz?

Frankfurt, Deutschland - Im ersten Zivilprozess zur Datensicherheit der beliebten Bahn-App „DB Navigator“ am Landgericht Frankfurt wurden erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einiger automatisch installierter Cookies geäußert. Dieser Prozess, der am 19. Mai 2025 begann, ist von besonderer Bedeutung, da er weitreichende Auswirkungen auf die Nutzung und den Datenschutz von Apps im öffentlichen Verkehr haben könnte. Die Klage stammt von einem Privatmann, der unter dem Künstlernamen „padeluun“ bekannt ist und als Vorsitzender des Vereins Digitalcourage kritisch die Datenschutzpraktiken der Deutschen Bahn hinterfragt.
Der Kläger wirft der Deutschen Bahn vor, Nutzerinformationen ohne die erforderliche Einwilligung der Kunden durch die Verwendung von nicht abwählbaren Cookies zu erheben. Insbesondere kritisiert er die unzulässige Datenweitergabe an Drittanbieter wie Google und Adobe, die aus seiner Sicht auch bei eingeschränkten Cookie-Einstellungen stattfindet. Die Bahn hingegen verteidigt die Konstruktion der App und hebt hervor, dass die Datennutzung den gesetzlichen Familienbestimmungen entspricht und zur Stabilität sowie Fehlerminimierung der Anwendung notwendig sei.
Gerichtliche Überprüfung der Datenschutzpraktiken
Die Richter am Landgericht äußerten anhaltende Bedenken zu bestimmten Tracking-Technologien, insbesondere den Cookies von Adobe Analytics und Optimizely. Diese sollen für die gleichzeitige Zugriffszählung und Software-Tests verwendet werden, während der Cookie von Crashlytics laut Gericht bei der Vermeidung von App-Abstürzen während der Fahrkartenkontrolle dient. Die Debatte über die Rechtfertigung dieser Technologien wird durch die geplanten Anhörungen von IT-Spezialisten und einem unabhängigen Sachverständigen weiter vertieft.
Das Verfahren ist bislang noch in der ersten Instanz und ein rechtskräftiges Urteil steht noch aus. Um die Datenverarbeitung besser beurteilen zu können, plant das Gericht, den Buchungsprozess der App zu analysieren und die auf Endgeräten installierten Cookies zu überprüfen. Der Kläger hofft, durch den Ausgang des Verfahrens nicht nur für seine eigene Sache, sondern auch für eine breitere Öffentlichkeit weitreichende Veränderungen zu bewirken.
Technische Hintergründe und Auswirkungen
Die „DB Navigator“ App hat mittlerweile fast 80 Millionen Downloads erreicht und bietet Informationen zu Verbindungen, Preisen und Ticketkäufen. Trotz ihrer Popularität kritisiert der Verein Digitalcourage den Druck auf Reisende, diese App zu nutzen, während alternative Informationskanäle fehlen. Die Bedenken reichen bis zu technischen Analysen, die eine Erfassung von Daten wie Abfahrts- und Zielbahnhof sowie mitreisende Personen belegen.
Die technischen Vorschriften in Bezug auf, Cookies, insbesondere die im Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), machen deutlich, dass Betreiber eine klare Rechtsgrundlage für Trackingmaßnahmen benötigen. Oftmals wird eine Einwilligung von den Nutzern gefordert, die jedoch durch komplexe Cookie-Banner erschwert wird. Diese Praxis steht häufig in der Kritik, da zahlreiche Websites und Apps keine wirksame Einwilligung einholen und personenbezogene Daten ohne explizite Zustimmung verarbeiten, was die Nutzerrechte gefährden könnte.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Klage gegen die Deutsche Bahn und die laufenden Gerichtsverhandlungen zentrale Fragen über Datenschutz und die Anwendung von Tracking-Technologien im digitalen Raum aufwerfen. Wie sich dieser Fall entwickeln wird, könnte nicht nur für die Bahn, sondern auch für andere digitale Angebote im öffentlichen Dienst von großer Bedeutung sein. Weitere Verhandlungstermine sind bereits angesetzt, um die Fachmeinungen der IT-Spezialisten einzuholen und den rechtlichen Rahmen zu klären.
Ostsee Zeitung berichtet, Ingenieur.de informiert, Datenschutz Berlin erläutert.
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Ort | Frankfurt, Deutschland |
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