Richter urteilt: Schmerzgriff gegen Klimaaktivist war unrechtmäßig!

Ein Berliner Gericht entschied, dass der Schmerzgriff der Polizei gegen Klimaaktivisten unverhältnismäßig war. Erfahren Sie mehr.
Ein Berliner Gericht entschied, dass der Schmerzgriff der Polizei gegen Klimaaktivisten unverhältnismäßig war. Erfahren Sie mehr. (Symbolbild/NAG Archiv)

Berlin, Deutschland - Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Polizei bei der Festnahme eines Klimaaktivisten zu Unrecht den sogenannten Schmerzgriff angewendet hat. Der Vorsitzende Richter Wilfried Peters befand, dass das Verhalten der Einsatzkräfte in dieser Situation unverhältnismäßig gewesen sei, was einen bedeutenden Schritt in der rechtlichen Auseinandersetzung um diese umstrittene Polizeimethode darstellt. Der Kläger, Lars Ritter, hatte am 20. April 2023 an einer Sitzblockade der Klimagruppe Letzte Generation teilgenommen, die auf die Auswirkungen des Klimawandels aufmerksam machen wollte. Als die Polizei die Demonstrierenden dazu aufforderte, sich auf den Bürgersteig zu begeben, ignorierten einige, darunter Ritter, diese Anweisung. Daraufhin wurde die Versammlung aufgelöst, und Ritter setzte sich im Schneidersitz auf die Straße.

Die Polizei hob ihn von der Straße und wandte dabei den Schmerzgriff an. Ritter berichtete von erheblichen Schmerzen im Schulterbereich und empfand die Behandlung als „erniedrigend“. Die Vorfälle wurden gefilmt und im Internet veröffentlicht. Trotz der Beschwerden leitete die Berliner Polizei Ermittlungen wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt gegen die Einsatzkräfte ein; das Verfahren wurde jedoch eingestellt, da die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen konnte, dass die Einsatzkräfte unverhältnismäßige Gewalt angewendet hatten. Die Klage von Ritter wurde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und dem Verein Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft unterstützt.

Die Debatte um Schmerzgriffe in der Polizeipraxis

In der polizeilichen Praxis werden Techniken, die unter dem Begriff Schmerzgriffe oder „pain compliance“ bekannt sind, verwendet, um Gehorsam durch Schmerzen zu erzwingen, insbesondere bei der Räumung von Protestaktionen. Solche Techniken zielen darauf ab, ein gewünschtes Verhalten durch die Zufügung von Schmerzen zu erreichen. Es gibt verschiedene Methoden, darunter Nervendrucktechniken, die Schmerzen als Hauptziel haben, und Hebeltechniken, die möglicherweise nur als Nebenprodukt Schmerzen verursachen. Die rechtliche Zulässigkeit dieser Methoden ist umstritten, und viele Experten äußern Zweifel an ihrer Rechtsgrundlage.verfassungsblog.de berichtet über die Probleme, die mit der Anwendung von Schmerzgriffen verbunden sind, und verdeutlicht die Möglichkeit, dass solche Maßnahmen gegen das Folterverbot verstoßen könnten.

Die Anwendung von Schmerzgriffen führt nicht nur zu kurzfristigen physischen Beschwerden, sondern kann auch zu langfristigen psychischen Folgen wie Ohnmachtsgefühlen und anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen. Die Normalisierung dieser Techniken innerhalb der Polizei hat Besorgnis ausgelöst und verdeutlicht eine potenzielle Entgrenzung in der polizeilichen Gewaltpraxis. Polizeibeamte sehen Schmerzgriffe oft als mildes Mittel, da sie selten sichtbare Verletzungen verursachen, was zu einer unreflektierten Anwendung führen kann, die die rechtlichen Vorgaben überformt.spiegel.de schreibt über die schwerwiegenden Folgen, die solche Einsätze für die Betroffenen haben können.

Richter Peters betonte in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass das Gericht nur über den konkreten Fall entscheiden kann, jedoch der Einschätzung Rechnung tragen muss, dass die Anwendung von Schmerzgriffen rechtlich nicht nur problematisch ist, sondern auch gravierende ethische Fragen aufwirft. Die rechtliche Klärung der Zulässigkeit dieser Polizeimethode wird als notwendig erachtet, um mögliche Missbrauchsfälle in Zukunft zu vermeiden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei zu stärken.

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Ort Berlin, Deutschland
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