Kunststreit mit Hohenzollern: Durchbruch für Deutschlands Kultur!
Berlin, Deutschland - Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat einen bedeutenden Durchbruch in den jahrelangen Verhandlungen über die Rückgaben von Kunstobjekten zwischen dem Bund, Berlin, Brandenburg und den Hohenzollern-Erben verkündet. Der Streit, der seit 2014 andauert, betrifft Tausende Kunstwerke des Hauses Hohenzollern. Die Einigung wurde als Erfolg für den Kulturstandort Deutschland bezeichnet und sorgt für Rechtsfrieden in Bezug auf diese wertvollen Gegenstände.
Die grundlegende Einigung sieht vor, dass die Kunstgegenstände in den Sammlungen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und des Deutschen Historischen Museums verbleiben. Dies bedeutet, dass die Besucher die Möglichkeit haben, die Kunstwerke weiterhin in öffentlichen Sammlungen zu sehen. Weimer betonte, dass diese Regelung für die Öffentlichkeit von großem Interesse sei.
Einigung der Verhandlungsparteien
Hierbei gibt Georg Friedrich Prinz von Preußen, der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II., weitgehend nach. Die Einigung umfasst eine umfangreiche außergerichtliche Lösung, die hinter den Kulissen ausgehandelt wurde. Sie beinhaltet die Gründung einer gemeinsamen „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz“. Ein Entwurf für einen Rahmenvertrag liegt bereits vor und wurde von den beteiligten Parteien wie Bund, den Ländern Brandenburg und Berlin, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sowie dem Deutschen Historischen Museum unterzeichnet.
Von der Einigung betroffen sind rund 27.000 Objekte, darunter die sogenannte 19er-Liste, die Kunstwerke von herausragender Bedeutung enthält. Zu diesen zählt das Gemälde „Einschiffung nach Kythera“ von Antoine Watteau. Das Inventar, das nun Teil der Einigung ist, stammt aus rund 70 Schlössern und Liegenschaften und umfasst zudem eine Hausbibliothek mit 18.000 Objekten, die die Buchbestände der Preußenkönige seit Friedrich dem Großen enthält.
Historischer Kontext und Herausforderungen
Die hochemotionalen Verhandlungen sind nicht ohne Vorgeschichte. Die Monarchie in Deutschland endete 1918 mit der Abdankung des Kaisers, und das Vermögen der Hohenzollern wurde beschlagnahmt. Eine Vermögensregelung aus dem Jahr 1926 zwischen dem Staat Preußen und den Hohenzollern hinterließ jedoch Rechtsunsicherheit, was die ansässigen Ansprüche auf Rückgabe von Kunstschätzen betrifft.
Mit der nunmehr gefundenen Einigung werden alle anhängigen Anträge des Hauses Hohenzollern nach dem Vermögensgesetz zurückgenommen. Prinz von Preußen hatte bereits in Brandenburg seine Klage zurückgezogen, wodurch auch die juristischen Auseinandersetzungen zwischen der Familie Hohenzollern und Medien sowie Wissenschaftlern endlich beendet werden können.
Die Einigung stellt nicht nur einen rechtlichen Fortschritt dar, sondern gibt auch einen Einblick in den sensiblen Umgang mit Provensienzforschung und Rückgabefragen im Kulturbereich, wie schließlich auch die Rückgaben aus kolonialen Kontexten in anderen Teilen der Welt, die in jüngster Zeit an Bedeutung gewonnen haben. Beispielsweise zeigt die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, wie mit Objekten aus verschiedenen historischen Kontexten verantwortungsvoll umgegangen wird, um sowohl rechtliche als auch ethische Fragen zu klären.
Diese Vereinbarung könnte als Modell für zukünftige Diskussionen über Kunstbesitz und Rückgaben fungieren und die Bühne für weitere notwendige Schritte im Bereich der kulturellen Repatriierung im gesamten europäischen Kontext bereiten. Damit wird ein wichtiger Schritt in der Aufarbeitung der Geschichte gewagt, der sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Dimensionen umfasst.
Für weitere Informationen zu dieser bedeutenden Einigung besuchen Sie die Artikel von bnn.de, n-tv.de und preussischer-kulturbesitz.de.
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Vorfall | Kultur |
Ort | Berlin, Deutschland |
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