Bürgergeld-Auszahlung: So erhalten Sie Ihr Geld pünktlich im Mai 2025!
Deutschland - Das Bürgergeld, das im Jahr 2023 eingeführt wurde, soll bedürftigen Menschen Sicherheit und ein Existenzminimum bieten. Die Auszahlung erfolgt zu festen Terminen, um den Empfängern Planungssicherheit zu gewährleisten. Für den Mai 2025 ist die Auszahlung bereits festgelegt: Sie wird am ersten Werktag des Monats, konkret am 2. Mai 2025, verfügbar sein. Überwiesen wird das Bürgergeld jedoch bereits am 30. April 2025, dem letzten Bankarbeitstag des Vormonats, sodass viele Empfänger das Geld möglicherweise schon in der letzten Aprilwoche auf ihrem Konto haben werden (Südkurier).
Um Anspruch auf Bürgergeld zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese hängen unter anderem vom Alter, der Wohnsituation und dem partnerschaftlichen Status der Antragsteller ab. Der Regelbedarf wurde seit Januar 2024 festgelegt: Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 563 Euro pro Monat, während volljährige Partner 506 Euro pro Person und nicht selbsständige Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben, 451 Euro erhalten. Auch für Kinder gibt es spezifische Regelbedarfe, die sich je nach Alter unterscheiden (bürger-geld.org).
Regelbedarfe und zusätzliche Leistungen
Die Regelbedarfe bleiben im Jahr 2025 unverändert, da es eine Nullrunde beim Bürgergeld gab. Diese hatte zur Folge, dass die durchschnittlichen Regelsätze, die 2024 um 12 Prozent gestiegen waren, im Folgejahr nicht angepasst werden. Das Jobcenter übernimmt außerdem zusätzliche Kosten für Miete und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe, zum Beispiel für Menschen mit Behinderung oder alleinerziehende Eltern (Bundesregierung).
Bei Fragen zur Auszahlung oder im Falle einer verspäteten Geldüberweisung sollten Empfänger sich am besten umgehend an das zuständige Jobcenter wenden. Es ist zu beachten, dass Feiertage die Überweisung des Bürgergeldes verzögern können. Daher ist es ratsam, den Bewilligungszeitraum und mögliche Bearbeitungsfehler bei der Bank zu überprüfen (Südkurier).
Das Bürgergeld ersetzt seit Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und richtet sich an erwerbsfähige Personen, die trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden können. Auch Menschen mit Wohnsitzproblemen oder besondere Lebenssituationen, wie Rentner, Beschäftigte oder Studierende, können Bürgergeld beantragen, um gegebenenfalls ihr Gehalt aufzustocken. Der Antrag auf Bürgergeld muss rechtzeitig gestellt werden, um eine pünktliche Zahlung zu gewährleisten (bürger-geld.org).
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