Bundesfinanzhof urteilt: Geschlechtertrennung bei Sterbetafeln bleibt!
Nordrhein-Westfalen, Deutschland - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln in Deutschland rechtlich zulässig ist. Diese Entscheidung, die am 20. November 2024 in mehreren Verfahren gefällt wurde, umfasst die Urteile II R 38/22, II R 41/22 und II R 42/22. Hierbei ging es insbesondere um die Erbschaft- und Schenkungsteuer, für die die Sterbetafeln zur Berechnung der Lebenserwartung und damit zur Ermittlung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen genutzt werden.
In einem konkreten Fall hatte ein 74-jähriger Vater Anteile an einer GmbH an seine Kinder übertragen und sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vorbehalten. Der Wert der geschenkten Anteile betrug nahezu 782.000 Euro. Das Finanzamt gewährte bei der Berechnung der Schenkungsteuer einen Abzug von 345.000 Euro auf Basis der geschlechtsspezifischen Sterbetafeln. Der Kläger argumentierte, diese Praxis sei diskriminierend, da Frauen im Durchschnitt länger leben als Männer.
Rechtliche Beurteilung durch den BFH
Der II. Senat des BFH entschied, dass die getrennte Verwendung von Sterbetafeln für Männer und Frauen nicht gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstößt. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Renten-, Kranken- und Lebensversicherungen in Deutschland, denn sie legitimiert eine Praxis, die bereits über Jahre in der Praxis angewendet wird. Laut den Urteilen, die auch die Argumentation der Kläger abwiesen, ist die Anwendung geschlechtsdifferenzierender Sterbetafeln eine gerechtfertigte Form der typisierenden Schätzung im Steuerrecht.
Ein kritischer Punkt wurde hierbei auch von dem Finanzgericht Köln angesprochen, das in einem Urteil im Jahr 2022 seine Zweifel an einem möglichen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot äußerte, jedoch keine Korrektur der geschlechtsspezifischen Vervielfältiger für notwendig erachtete. Diese Vervielfältiger werden gemäß § 14 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) ermittelt und basieren auf den Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes.
Implikationen für Steuerpflichtige
Die Entscheidungen des BFH zeigen, dass geschlechtsspezifische Sterbetafeln verfassungsmäßig legitimiert sind, um realistische Bewertungen im Steuerrecht zu gewährleisten. Das Finanzamt ermittelte die Kapitalwerte des Nießbrauchs nicht anhand des Geschlechts der Kläger, sondern auf Basis des Geschlechts und Alters des Vaters. Dies hat nach Ansicht des BFH positive Auswirkungen in Bezug auf die Fairness der steuerlichen Bewertung.
Es ist zu beachten, dass die Entscheidung des BFH nicht die Auswirkungen eines neuen Gesetzes berücksichtigt, das am 1. November 2024 in Kraft trat und die Selbstbestimmung bezüglich des Geschlechtseintrags betrifft. Die Debatte über die Gleichstellung und das Diskriminierungsverbot in Verbindung mit den sterbetafeldbasierten Berechnungen wird weiterhin relevant bleiben.
Zusammenfassend zeigt die Entscheidung des BFH, dass es einen klaren rechtlichen Rahmen für die Nutzung geschlechtsspezifischer Sterbetafeln gibt, der die bestehenden Trends im Steuerrecht widerspiegelt und gleichzeitig das Diskriminierungsverbot respektiert.
Für weitere Informationen zu diesem Thema, können Sie die Berichterstattung auf FAZ, DATEV und IWW nachlesen.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Nordrhein-Westfalen, Deutschland |
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