Junger Mann aus Psychiatrie entwischt – Polizei bittet um Hinweise!

Viersen-Süchteln, Deutschland - Heute am 10.04.2025, wurde ein 18-Jähriger vermisst, der seit viereinhalb Jahren aufgrund eines Tötungsdelikts in der Psychiatrie-Klinik in Viersen-Süchteln untergebracht ist. Die Polizei hat die Entweichung des Mannes in der Nacht bemerkt, rund um Mitternacht, und sucht nun nach Informationen über seinen Aufenthaltsort. Die Kreispolizeibehörde Viersen hat den Vorfall bekanntgegeben und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Eigenen Angaben zufolge geht die Klinik davon aus, dass der Entwichene keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. In den letzten Jahren hat der junge Mann Fortschritte in seiner Therapie gemacht.

Die Umstände seines Verschwindens wurden von den Behörden bisher nicht weiter erläutert. Auch die genauen Details zur Zeit und zum Ort seines Entkommens bleiben unklar. Um mehr Klarheit zu gewinnen, wird die Unterstützung der Öffentlichkeit erbeten.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Unterbringung

Die Unterbringung des 18-Jährigen erfolgt auf Grundlage des Paragrafen 63 des Strafgesetzbuchs, der für psychisch kranke Täter in Deutschland gilt. Diese Regelung sieht vor, dass die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wird, wenn der Täter im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit eine rechtswidrige Tat begangen hat oder wenn erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind. Die Entscheidung zur Unterbringung basiert auf der Gesamtwürdigung der Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit.

Zusätzlich zu den Regelungen in § 63 gibt es auch § 64 StGB, der die Unterbringung bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit betrifft. Psychiatrische Anstalten, die solche Maßnahmen durchführen, unterscheiden sich baulich und organisatorisch von allgemeinen psychiatrischen Kliniken und äußern daher spezifische Sicherheits- und Behandlungsmaßnahmen, die in den Grundlagen der Unterbringung und Zwangsbehandlung beschrieben sind.

Die Entlassung eines Patienten aus einer forensischen Einrichtung hängt nicht von einer festgelegten Zeit ab, sondern vielmehr von dessen Therapiefortschritten. Solche Regelungen sollen sicherstellen, dass nur dann entlassen wird, wenn keine Gefahr mehr von dem Betroffenen ausgeht.

Der Fall des 18-Jährigen wirft Fragen zur Sicherheit in psychiatrischen Einrichtungen und dem Management von gefährdeten Personen auf. Hintergründe und Entwicklungen zu diesem Vorfall bleiben abzuwarten, während die Polizei weiterhin um Hinweise zur Auffindung des Mannes bittet.

Details
Vorfall Entweichung
Ort Viersen-Süchteln, Deutschland
Quellen