Bundesregierung senkt Füllstandsvorgaben für Gasspeicher ab November!

Deutschland - Am 30. April 2025 hat das Bundeskabinett die neue Gasspeicherfüllstandsverordnung zur Anpassung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen in Deutschland zur Kenntnis genommen. Die Verordnung, die vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegt wurde, zielt darauf ab, die gesetzlichen Vorgaben für Gasspeicherfüllstände zu senken und gleichzeitig die Versorgungssicherheit mit Gas zu gewährleisten.

Die neuen Regelungen differenzieren zwischen schnellen Kavernenspeichern und langsamen Porenspeichern. Ab dem 1. November wird der Füllstand für Kavernenspeicher von bislang 90 % auf 80 % abgesenkt, während die Vorgaben für vier süddeutsche Porenspeicher, die auch für die Gasversorgung in Österreich und der Schweiz von Bedeutung sind, weiterhin bei 80 % bleiben. Für andere Porenspeicher wird der Füllstand sogar auf 45 % gesenkt. Diese Anpassungen sollen den Marktteilnehmern Klarheit für den kommenden Winter geben.

Kontext der Anpassungen

Die hohe Füllstandsvorgaben wurden ursprünglich während der Gaskrise von der EU und Deutschland festgelegt. Aktuelle Maßnahmen, wie die Inbetriebnahme von LNG-Terminals und erhöhte Pipeline-Importe aus Norwegen, haben jedoch dazu beigetragen, die Gasversorgungssituation zu stabilisieren. Der nun beschlossene Schritt erfolgt im Rahmen eines europäischen Gesetzgebungsprozesses, der ebenfalls eine Flexibilisierung der Füllstandsvorgaben vorsieht und in enger Abstimmung mit EU-Institutionen durchgeführt wurde. Diese Rechtsverordnung ist als Ministerverordnung konzipiert und benötigt keine parlamentarische Zustimmung; sie tritt nach der Verkündung in Kraft.

Parallel zu den nationalen Anpassungen plante die Europäische Kommission eine Verlängerung der Gasspeicher-Verordnung bis Ende 2027. Diese Maßnahme soll die Energieversorgungssicherheit in der EU gewährleisten und die Stabilität des europäischen Gasmarktes unterstützen. Dan Jørgensen, Kommissar für Energie und Wohnungswesen, betonte die Signifikanz der Gasspeicherung, um Unterbrechungen in der Versorgung zu vermeiden.

Flexibilität für Mitgliedsstaaten

Die vorgeschlagene Verlängerung der Gasspeicher-Verordnung erfordert, dass die Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Auffüllung der Gasspeicher haben, um Marktverzerrungen zu vermeiden. Die Empfehlung umfasst eine flexible Vorgehensweise bezüglich der Maßnahmen zur Auffüllung, basierend auf den aktuellen Marktbedingungen. Seit der Einführung der Gasspeicherverordnung im Juni 2022 hat die EU das gesetzte Ziel von 90 Prozent stets übertroffen, was wichtig ist, da gespeichertes Gas 25 bis 30 Prozent des Winterverbrauchs der EU deckt.

Der Vorschlag der Kommission wird nun vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Staaten beraten, während die nationalen Vorgaben der Bundesregierung in enger Abstimmung mit dem europäischen Rahmen das Ziel verfolgen, eine sichere und stabile Energieversorgung für die kommenden Winter zu gewährleisten. Weitere Informationen zu den nationalen Füllstandsvorgaben finden Sie im Überblick auf BDEW.

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Vorfall Gesetzgebung
Ort Deutschland
Quellen