Digitale Revolution: So nutzen Sie den eID clever im Alltag!
Deutschland - Die Digitalisierung hält Einzug in das öffentliche Leben: Ab sofort können deutsche Bürger ihren elektronischen Personalausweis (eID) und damit verbundene Dienste auch bequem auf dem Smartphone nutzen. Wie derwesten.de berichtet, ist es mittlerweile möglich, eine Vielzahl von Dokumenten wie Bankkarten, Bordkarten und Konzerttickets digital zu speichern und vorzuzeigen.
Die Voraussetzungen für die Nutzung des digitalen Personalausweises sind jedoch klar definiert. Alle deutschen Ausweise, die nach 2017 ausgestellt wurden, verfügen über eine digitale Funktion. Um den digitalen Personalausweis auf dem Smartphone zu verwenden, muss die Online-Ausweisfunktion aktiviert werden. Nach der Aktivierung erhalten Nutzer einen Brief mit ihrer persönlichen PIN, PUK und dem Sperrkennwort.
Nutzung der AusweisApp2
Für die praktische Anwendung ist die „AusweisApp2“ erforderlich. Diese App fungiert als Schnittstelle zwischen dem Chip im Ausweis und den verschiedenen Online-Dienstleistern. Ein aktuelles Update der App hat eine verbesserte Benutzeroberfläche eingeführt, unterstützt jedoch nicht mehr macOS Monterey 12. Auch ältere iOS-Versionen, wie iOS 14 und 15, werden nicht mehr unterstützt. Nutzer müssen daher mindestens auf iOS 16 aktualisieren, um auf die AusweisApp2 zugreifen zu können.
Bürger, die mit älteren Geräten unterwegs sind, stehen vor der Herausforderung, ihre Betriebssysteme zu updaten oder auf die digitale Identifizierung zu verzichten. Dies betrifft einen signifikanten Teil der Nutzerschaft, die hervorragende Funktionen der digitalisierten Ausweise ausschöpfen möchte.
Interoperabilität in der EU
Der digitale Personalausweis ist nicht nur für nationale Anwendungen gedacht. Im Rahmen der eIDAS-Verordnung soll die Interoperabilität von Identifizierungssystemen innerhalb Europas gefördert werden. Laut bsi bund werden in vielen EU-Mitgliedstaaten bereits elektronische Identifizierungssysteme implementiert, was bedeutet, dass deutsche Bürger ihren eID künftig auch gegenüber Behörden und kommerziellen Dienstleistungen in anderen EU-Staaten vorzeigen können.
Die eIDAS-Verordnung sieht dabei keine Harmonisierung zu einer einheitlichen europäischen eID vor, sondern fördert die Interoperabilität nationaler Systeme. Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, ihre nationalen Identifizierungssysteme freiwillig bei der Europäischen Kommission notifizieren zu lassen. Diese Maßnahme soll die gegenseitige Anerkennung von eIDs in Verwaltungsverfahren erleichtern, die seit dem 29. September 2018 zwingend ist.
Das Vertrauen in die Nutzung elektronischer Identifizierungsdaten ist nach verschiedenen Niveaus strukturiert: „niedrig“, „substanziell“ und „hoch“. Nur Identifizierungsmittel, die im Rahmen des Notifizierungsverfahrens entsprechend registriert wurden, können als „substanziell“ oder „hoch“ anerkannt werden.
Für die Zukunft gilt es, sowohl die technische Infrastruktur in Deutschland als auch die der anderen EU-Staaten weiterzuentwickeln, um die Nutzung des digitalen Personalausweises über nationale Grenzen hinweg zu ermöglichen. Weitere Informationen sind auf dem Personalausweisportal verfügbar, wo Bürger alles Wissenswerte über ihre digitalen Identifikation finden können.
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