EuGH erklärt Maltesische Goldene Pässe für rechtswidrig!
Malta, EU - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29. April 2025 entschieden, dass der Verkauf von maltesischen Staatsbürgerschaften gegen EU-Recht verstößt. Dies ist ein bedeutender Schritt, da die Praxis die Möglichkeit bot, die Staatsangehörigkeit gegen hohe Zahlungen zu erwerben. Laut dem EuGH ist es Mitgliedstaaten nicht erlaubt, Staatsangehörigkeit derart gegen Zahlungen oder Investitionen zu verleihen, da dies die Grundprinzipien der Europäischen Union gefährdet. Ein Mitgliedsland muss sicherstellen, dass der Erwerb der Staatsbürgerschaft auf einem soliden Verbundenheitsverhältnis zwischen Staat und Bürger beruht. Diese Entscheidung ist unter dem Aktenzeichen C-181/23 dokumentiert und betrifft somit alle Mitgliedsstaaten der EU.
Malta hatte ein Programm eingeführt, welches es Ausländern erlaubte, sich unter bestimmten Voraussetzungen einen „goldenen Pass“ zu sichern. Dies beinhaltete eine Zahlung von mindestens 600.000 Euro sowie den Kauf einer Immobilie für mindestens 700.000 Euro oder das Mieten einer teuren Wohnung. Der EuGH stellte fest, dass durch diese Praxis kein notwendiges Vertrauens- und Loyalitätsverhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern hergestellt werden könne. Die EU-Kommission hatte Malta 2022 verklagt, was nun zu diesem richtungsweisenden Urteil führte, das besagt, dass Staatsbürgerschaft nicht zu einer bloßen geschäftlichen Transaktion verkommen darf, sondern auf wechselseitigen Rechten und Pflichten beruhen muss.
Auswirkungen auf Ausländer und EU-Recht
Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für ausländische Investoren, die für den Erhalt der maltesischen Staatsbürgerschaft finanzielle Mittel aufbringen mussten. Besonders erwähnenswert ist, dass das Programm für russische und belarussische Staatsangehörige aufgrund des Ukraine-Konflikts ausgesetzt wurde, während anderen Staatsangehörigen der Zugang weiterhin gewährt wurde. Die Praxis wurde immer wieder in der EU diskutiert, da sie nicht nur nationale, sondern auch europäische Prinzipien hinsichtlich der Staatsbürgerschaft infrage stellt.
Die Richter des EuGH unterstrichen in ihrem Urteil, dass alle EU-Staaten die Grundprinzipien der Union achten müssen. Dies beantwortet mögliche Bedenken bezüglich der rechtlichen Integrität und der Solidarität innerhalb der Gemeinschaft, die durch solcherlei Programme gefährdet werden. Die Entscheidung ist somit nicht nur ein Sieg für die Rechtsstaatlichkeit, sondern auch ein Signal, dass die EU gegen unlautere Praktiken vorgehen will.
Zusammenfassend zeigt das Urteil des EuGH, dass der Legalisierungsprozess der Staatsangehörigkeit in einem EU-Land nachhaltig reformiert werden muss, um sicherzustellen, dass er mit den grundlegenden Werten der Europäischen Union übereinstimmt. Die Diskussion über Staatsbürgerschaftsprogramme und deren Auswirkungen auf die Integrität der EU wird voraussichtlich auch weiterhin eine bedeutende Rolle spielen.
Für detaillierte Informationen zu diesem Urteil lesen Sie die Berichterstattung von Tagesschau, Zeit und Spiegel.
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Vorfall | Korruption |
Ursache | Verstoß gegen EU-Recht |
Ort | Malta, EU |
Quellen |