EuGH stoppt den Verkauf goldener Pässe: Malta im Rechtsstreit!

Malta, Malta - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29. April 2025 entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten ihre Staatsangehörigkeit nicht verkaufen dürfen. Dieses Urteil betrifft insbesondere einen Rechtsstreit zwischen der EU-Kommission und Malta über das im Jahr 2020 eingeführte Programm zum Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Investitionen, auch bekannt als „Goldene Pässe“. Malta ist das einzige EU-Land, das dieses Programm weiterhin anbietet. Zypern und Bulgarien haben bereits ihre Gesetze geändert, um solche Regelungen abzulehnen.

Das umstrittene maltesische Programm erlaubte es Angehörigen von Drittstaaten, die Staatsangehörigkeit zu erwerben, sofern sie entweder 600.000 oder 750.000 Euro zahlen, je nach Aufenthaltsdauer, sowie weiteres Eigentum im Wert von mindestens 700.000 Euro erwerben und eine Spende in Höhe von mindestens 10.000 Euro für gemeinnützige Zwecke leisten. In den Jahren 2022 und 2023 wurden durch dieses Programm insgesamt 308 Personen eingebürgert, wobei die Höchstzahl auf 1500 Personen, ohne Angehörige, limitiert war.

Urteil des EuGH

Malta verteidigte sein Programm mit der Argumentation, dass es gemäß europäischem Recht selbst die Bedingungen für die Verleihung und den Verlust der Staatsangehörigkeit festlegen könne. Diese Argumentation fand jedoch im Gericht kein Gehör. Der unabhängige Generalanwalt hatte sie zwar unterstützt, das Gericht wies sie jedoch zurück. In seiner Urteilsbegründung argumentierte der EuGH, dass eine Staatsangehörigkeit auf einem „Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis“ zwischen einem Mitgliedstaat und seinen Bürgern beruhen müsse. Ein „transaktionales Verfahren“ zur Verleihung der Staatsangehörigkeit sei nicht mit den EU-Verträgen vereinbar.

Das Urteil besagt, dass die Vermarktung des Unionsbürgerstatus gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit verstößt und das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten gefährdet. Dies hat weitreichende Konsequenzen für das Programm, das von Vermittlungsagenturen als Möglichkeit beworben wurde, ein Aufenthaltsrecht in allen 27 EU-Mitgliedstaaten zu erlangen. Das Programm wurde insbesondere für bestimmte Gruppen, wie Russen und Belarussen, ausgesetzt.

Bedeutung der Staatsbürgerschaft in der EU

Die Entscheidung des EuGH wirft auch ein Licht auf die Bedingungen, unter denen in der EU die Staatsbürgerschaft erworben werden kann. Wie auf der Webseite Europa beschrieben, sind die Bedingungen und das Antragsverfahren für die Einbürgerung zwischen den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich. In der Regel ist eine Einbürgerung möglich, wenn man eine bestimmte Mindestanzahl von Jahren in einem EU-Land gelebt und gearbeitet hat. Weitere Möglichkeiten zur Einbürgerung bestehen durch Eheschließung mit einem EU-Bürger oder durch Abstammung von einem Eltern- oder Großelternteil, der EU-Bürger ist oder war.

Einige EU-Länder verlangen zudem, dass die bisherige Staatsbürgerschaft aufgegeben wird, um die neue Staatsbürgerschaft zu erwerben. Für Drittstaatsangehörige, die keine Einbürgerung beantragen können, sind Informationen über langfristige Aufenthaltsberechtigungen auf dem EU-Zuwanderungsportal verfügbar. Die aktuellen Entwicklungen unterstreichen die strengen Richtlinien der EU, die die Integrität und den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten wahren sollen.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Malta, Malta
Quellen