Ferienjobs in Neuruppin: Schüler kämpfen um begehrte Stellen!

Neuruppin, Deutschland - In Neuruppin stehen Schülerinnen und Schüler vor großen Herausforderungen bei der Suche nach Ferienjobs. Wie maz-online.de berichtet, gibt es in der Stadt keine zentrale Ferienjobbörse, die den jungen Menschen helfen könnte. Online-Plattformen wie schuelerjobs.de bieten nur wenige Stellenangebote, die häufig auf weniger attraktive Tätigkeiten, wie Online-Umfragen, beschränkt sind. Zudem fehlen Unterstützung von der Handwerkskammer (HWK) und der Industrie- und Handelskammer (IHK), was die Suche nach passenden Jobs zusätzlich erschwert.
Die Agentur für Arbeit in Neuruppin glänzt zwar mit Berufsberatung, vermittelt jedoch keine Ferienjobs. Florian Kalus von der Agentur rät den Schülern, aktiv bei Firmen nachzufragen, da viele Stellen über persönliche Kontakte entstehen. Besonders gefragt sind Schüler in Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie und Landwirtschaft. Jens Heidrich, ein Fliesenleger, berichtet, dass sein Betrieb offen für Anfragen von Schülern ist, jedoch in den letzten Jahren nur wenig Interesse besteht.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Ferienjobs
Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht vor, dass Schüler ab 15 Jahren maximal 20 Tage im Jahr arbeiten dürfen, wobei strenge Auflagen zu beachten sind. Eltern müssen der Beschäftigung zustimmen, und es gibt ebenfalls Einschränkungen bezüglich der Arbeitszeiten. Für Kinder unter 15 Jahren sind Ferienjobs in vielen Branchen strikt verboten. Ab einem Alter von 18 Jahren gelten die üblichen Arbeitsrechte, einschließlich des Mindestlohns.
Die rechtlichen und organisatorischen Hürden sorgen dafür, dass es für Arbeitgeber schwierig ist, Schüler zu beschäftigen. Das Handwerk in Brandenburg fordert daher eine Praktikumsprämie, um diese Hürden abzubauen. Bislang sind Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium jedoch ohne Ergebnis geblieben.
Sozialversicherung bei Ferienjobs
Für kurzfristige Beschäftigungen, die von vielen Schülern genutzt werden, sind keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu leisten, wie tk.de erklärt. Arbeitgeber müssen jedoch ausschließlich Beiträge zur Unfallversicherung, Umlagen zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen sowie die Insolvenzgeldumlage leisten.
Schüler sind während solcher kurzfristigen Beschäftigungen nicht über den Job krankenversichert, können sich jedoch über die Familienversicherung der Eltern absichern. Diese Beschäftigungen dürfen maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr andauern, wobei Arbeitgeber alle bisherigen kurzfristigen Anstellungen im laufenden Jahr berücksichtigen müssen, um die rechtlichen Grenzen einzuhalten. Auch die Berufsmäßigkeit spielt eine Rolle: Die Tätigkeit darf nicht die Haupt-Einkommensquelle des Schülers darstellen.
Gemeinsame Herausforderungen und Chancen
Die rückläufige Zahl an Ferienjobs wird nicht nur durch fehlende Angebote, sondern auch durch die genannten rechtlichen Rahmenbedingungen bedingt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie alle Kriterien für kurzfristige Beschäftigungen erfüllen, und die Schüler müssen häufig um die Jobs kämpfen. In Sachsen-Anhalt gibt es eine Praktikumsprämie von 120 Euro pro Woche, die die Attraktivität solcher Angebote steigert, eine ähnliche Initiative wünscht sich das Handwerk in Brandenburg ebenfalls.
Zusammenfassend zeigt sich, dass es für Schüler in Neuruppin und darüber hinaus viele Hürden bei der Suche nach Ferienjobs gibt. Arbeitgeber und Schulen sind gefordert, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, um den jungen Menschen den Einstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern.
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Ort | Neuruppin, Deutschland |
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