Gepäckverlust am Flughafen: Mehr Entschädigung für Reisende ab sofort!

Welt, Deutschland - Die Haftungsgrenzen für Schäden im Luftverkehr wurden kürzlich angehoben, was insbesondere Reisende betrifft, die mit Verlust, Beschädigung oder Verspätungen ihres Gepäcks konfrontiert sind. Welt berichtet, dass die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) die Entschädigungsgrenzen zum Jahresbeginn um etwa 285 Euro erhöht hat. Der neue Höchstbetrag für verlorenes oder beschädigtes Gepäck liegt nun bei 1519 Sonderziehungsrechten (SZR), was rund 1865 Euro entspricht. Dies stellt eine Anhebung um knapp 18% im Vergleich zur vorherigen Grenze von 1288 SZR dar, die etwa 1580 Euro betrug.

Diese Anpassung gilt seit dem 28. Dezember 2024 und zielt darauf ab, die Inflation seit der letzten Erhöhung vor fünf Jahren auszugleichen. Zudem wurden die Höchstbeträge für Tod oder Körperverletzung von 128.821 SZR auf 151.880 SZR, also ca. 186.000 Euro, ebenfalls um knapp 18% angehoben. Diese Regelungen betreffen ausschließlich internationale Flüge und sind nicht auf nationale Flüge anwendbar.

Verfahren bei Gepäckverlust und Entschädigungsansprüche

Das Montrealer Übereinkommen, das seit 1999 gültig ist, regelt die Haftung und Entschädigung bei Gepäckschäden oder Verlust und ersetzt das Warschauer Abkommen. Nach diesem Übereinkommen, das im Jahr 2004 von mehreren Staaten anerkannt wurde, müssen Passagiere sicherstellen, dass Schäden unverzüglich am Flughafenschalter angezeigt werden. Rechtsanwalt Kotz weist darauf hin, dass Passagiere nach dem Verlust ihres Gepäcks ein PIR-Formular ausfüllen müssen, um ihren Anspruch geltend zu machen. Die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche beträgt zwei Jahre.

Es ist wichtig, dass Reisende den Inhalt des verlorenen Gepäcks nachweisen können, um die Entschädigung zu erhalten. In einem konkreten Fall, der den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigte, verlor eine Reisende ihr Gepäck und die Airline bot lediglich 250 Euro Entschädigung an, da keine Nachweise über den Wert des Inhalts erbracht wurden. Der EuGH entschied, dass die Airlines nicht verpflichtet sind, den Höchstbetrag zu zahlen, wenn der Nachweis über den Wert nicht erbracht werden kann. Konsumentenfragen berichtet ebenfalls über ähnliche Fälle, in denen Ansprüche von Reisenden auf ihre konkrete Situation abgestimmt werden müssen.

Praktische Hilfsmittel und Maßnahmen

Reisenden steht es zudem frei, Ersatz für Kleidung zu erwerben, wenn ihr Gepäck verloren geht. Diese Kosten werden anteilig erstattet. Elektronische Gepäck-Tracker, wie der Samsung Galaxy SmartTag oder der Apple AirTag, können ebenfalls dabei helfen, verlorenes Gepäck besser zu orten. Einige Fluggesellschaften integrieren diese Ortungsfunktionen sogar in ihre eigenen Systeme zur Gepäcksuche, was den Reisenden zusätzlichen Komfort bietet.

Insgesamt ist es für Reisende von entscheidender Bedeutung, sich über ihre Rechte im Klaren zu sein und die entsprechenden Verfahren zu befolgen, um im Falle eines Falles ihren Anspruch auf Entschädigung erfolgreich durchsetzen zu können.

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Vorfall Sonstiges
Ort Welt, Deutschland
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